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600 Millionen Euro in 2016: Sparen an Hartz-IV-Empfängern

Wenn das Jobcenter die Wohnkosten als unangemessen betrachtet, müssen Hartz-IV-Empfänger umziehen – oder einen Teil ihrer Wohnkosten aus ihrem Grundbedarf decken. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Bei den Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern konnten die Jobcenter auf diese Weise im gesamten letzten Jahr über 600 Millionen Euro sparen.

Über drei Millionen Haushalte decken ihre Wohnkosten mit Hilfe der Jobcenter. Denn bezieht ein Haushalt Hartz-IV-Leistungen, werden Miete, Betriebs- und Heizkosten, die so genannten Kosten der Unterkunft, übernommen. Das allerdings nur bis zu einer angemessenen Obergrenze, die von der jeweiligen Kommune in Orientierung an günstigen Mieten des örtlichen Mietspiegels bestimmt wird. In ländlichen Gegenden liegt der zulässige Quadratmeterpreis für Mietwohnungen in der Regel unter vier Euro, im städtischen Raum bei über vier Euro und in Großstädten bei bis zu neun Euro.

Die Zahlen der BA zeigen, dass diese Grenze an der Lebensrealität von Hartz-IV-Empfängern vorbeigeht und gleichzeitig zu erheblichen Einsparungen auf der Seite der Jobcenter führt: Von Januar bis Dezember 2016 summierte sich die Lücke zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft aller in Deutschland lebenden Hartz-IV-Empfänger auf knapp 601,7 Millionen Euro. Im Monatsdurchschnitt betrug die Differenz rund 50 Millionen Euro. Je Hartz-IV-Haushalt klafften die tatsächlichen und anerkannten Wohnkosten um rund 16 Euro pro Monat auseinander.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Leben unter dem Existenzminimum

Dadurch wird faktisch das soziokulturelle Existenzminimum der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen angegriffen. Denn nicht anerkannte Wohnkosten müssen Hartz-IV-Empfänger aus dem Teil der Leistungen decken, der eigentlich für die Grundbedarfe des täglichen Lebens gedacht ist. Hierzu zählen vor allem Ausgaben für Lebensmittel oder Kleidung, aber auch Ausgaben, die der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dienen (O-Ton berichtete).

Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist das Zuzahlen zu Wohnkosten, die die Richtwerte überschreiten, die Regel. Bei unangemessenen Wohnkosten werden Hartz-IV-Empfänger von den Jobcentern zum Umzug aufgefordert. Sie haben in der Regel sechs Monate Zeit, um angemessenen Wohnraum zu beziehen. Nach Ablauf dieser Frist übernehmen Jobcenter dann nur noch die angemessenen und nicht mehr die tatsächlichen Wohnkosten.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Wohn- und Kostensituation – Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise und Jobcenter, Juni 2017.

Harald Thomé, Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung