31. Januar 2019
Knapp 2,19 Millionen Arbeitslose gab es im November 2018. Doch mit rund 6,56 Millionen lebten dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Im November (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es knapp 2,19 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber über 6,56 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Knapp 733.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und knapp 5,9 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter fast zwei Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Oktober 2018). 65.000 (gerundeter Wert aus September, aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.
Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit
In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als sogenannte Unterbeschäftigte. Im November 2018 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf rund 3,11 Millionen Menschen (O-Ton berichtete).
Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhalten. Im Hartz-IV-System gelten über die Hälfte der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos (O-Ton berichtete).
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Januar 2019, Tabelle 3.
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, November 2018, Tabelle 2.
Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Januar 2019, S.26.
Bild: Colourbox.de