28. Februar 2018
Knapp 2,6 Millionen Arbeitslose gab es im Dezember 2017. Doch mit knapp 6,9 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter über zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Im Dezember (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es knapp 2,6 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber rund 6,9 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Knapp 777.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und rund 6,2 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter über 2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (November 2017). 67.000 (gerundeter Wert aus Oktober, aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.
Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit
In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als so genannte Unterbeschäftigte. Im Dezember 2017 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf rund 3,5 Millionen Menschen (O-Ton berichtete).
Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhalten. Im Hartz-IV-System gelten über die Hälfte der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos (O-Ton berichtete).
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Februar 2018, Tabelle 3.
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, Dezember 2017, Tabelle 2.
Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Februar 2018, S.26.