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Arbeitslosenreport NRW: Freie Wohlfahrtspflege fordert bessere Chancen für Ältere im Hartz-IV-Bezug

amnews-2-300x190Trotz sinkender Arbeitslosigkeit im Land sind ältere Hartz-IV-Bezieher in Nordrhein-Westfalen häufig dauerhaft abhängig von Hartz-IV-Leistungen. Sie werden seltener in Weiterbildungen arbeitsmarktpolitisch gefördert, sondern stattdessen in öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt. Über 44.000 Ältere werden alleine aufgrund einer Sonderregelung systematisch nicht in der Arbeitslosenzahl erfasst.

Der aktuelle Arbeitslosenreport NRW der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen offenbart die anhaltende Benachteiligung von älteren Menschen im Hartz-IV-System. So zeigt der Report unter Verwendung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit das überdurchschnittlich hohe Risiko eines dauerhaften Hartz-IV-Bezugs von Älteren auf. Bei den Älteren über 55 Jahren waren vier von fünf Hartz-IV-Beziehern im Langzeitbezug, also mindestens 21 der vergangenen 24 Monate hilfebedürftig. Knapp 123.400 über 55-Jährige waren sogar seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug, rund zwei Drittel der Leistungsempfänger in dieser Altersgruppe. Im Vergleich lag bei den 15- bis unter 55-Jährigen der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an allen Hartz IV-Empfängern hingegen bei 61 Prozent.

Fördermaßnahmen jenseits vom ersten Arbeitsmarkt

Aus dem aktuellen Arbeitslosenreport geht auch hervor, dass Hartz-IV-Bezieher ab dem 50. Lebensjahr anders arbeitsmarktpolitisch gefördert werden, als unter 50-Jährige. So erhalten sie deutlich seltener eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung. Stattdessen landet der größte Teil der über 50-Jährigen in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung: 41 Prozent der arbeitsmarktpolitischen Förderungen von über 50-Jährigen entfielen auf Beschäftigung schaffende Maßnahmen wie zum Beispiel Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“). Zudem waren 15 Prozent der Förderungen Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, überwiegend Lohnkostenzuschüsse zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Die schwerpunktmäßige Bezuschussung von Beschäftigungsverhältnissen deutet an, dass älteren Hartz-IV-Beziehern der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt in der Regel verwehrt bleibt. Für Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege, ist das ein unhaltbarer Zustand: „Im Alter von 50 Jahren haben heute die allermeisten Menschen noch 17 Berufsjahre bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vor sich. Um in Zukunft möglichst vielen älteren Menschen zu ersparen, lange Zeit im Hartz-IV-Bezug festzustecken, müssen für sie spezifische Weiterbildungs- und Förderangebote entwickelt und finanziert werden.“

Geschönte Statistik: Rund 44.000 Ältere zählen nicht als arbeitslos

Der Report wirft auch Licht auf die verdeckte Arbeitslosigkeit von vielen Tausend Älteren in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund einer Sonderregelung im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gelten über 58-Jährige im Hartz-IV-Bezug, die länger als zwölf Monate kein Jobangebot erhalten haben, nicht mehr als arbeitslos, sondern lediglich als unterbeschäftigt. Im Jahr 2017 betraf dies knapp 44.000 ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen. Rechnerisch wurde die Regelung im Jahr 2017 für mehr als jeden dritten über 58-jährigen Hartz-IV-Bezieher angewandt. Auf diese Personen möchte die Freie Wohlfahrtspflege aufmerksam machen: „Das Herausrechnen von über 44.000 älteren Menschen aus der offiziellen NRW-Arbeitslosenstatistik ist zwar legal, aber nicht legitim. Mit der Veröffentlichung des Arbeitslosenreports will die Freie Wohlfahrtspflege dem Vergessen Einhalt gebieten.“, so Heine-Göttelmann.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Freie Wohlfahrtspflege NRW, Arbeitslosenreport 04/2018: Ältere Menschen im SGB II.