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Arbeitslosenreport NRW: Freie Wohlfahrtspflege NRW drängt auf mehr arbeitsmarktpolitische Förderung von Flüchtlingen

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In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlinge seit 2015 mehr als vervierfacht. Allerdings arbeiten zwei Drittel dieser Beschäftigten im Niedriglohnbereich – überwiegend in Helferjobs und Leiharbeit. Die freie Wohlfahrtspflege fordert eine Ausweitung der arbeitsmarktpolitischen Förderung.

Zum Internationalen Tag des Flüchtlings am morgigen 20. Juni macht die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem Arbeitslosenreport auf die Lage geflüchteter Menschen auf dem Arbeitsmarkt in NRW aufmerksam. Unter den Überschriften Ankommen, Einkommen, Weiterkommen werden im Arbeitslosenreport verschiedene Schlaglichter auf die Thematik geworfen. So bestätigt sich in Nordrhein-Westfalen der Bundestrend, dass anerkannte Flüchtlinge immer mehr auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt ankommen. Der Report verdeutlicht, dass sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht zuzugsstärksten Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien von März 2015 bis September 2018 (Daten mit Wartezeit verfügbar) mehr als vervierfacht hat und schließlich bei rund 60.000 lag. Auch machen deutlich mehr der Flüchtlinge eine Berufsausbildung. Im September vergangenen Jahres waren es knapp 8.500.

Flüchtlinge erreichen zunehmend den Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Den Weg in Job und Ausbildung beschreibt die Freie Wohlfahrtspflege für viele Flüchtlinge als noch immer lang und beschwerlich. Zurückgeführt wird dies insbesondere auf die komplexen und schwer durchschaubaren rechtlichen Regelungen zur Arbeits- und Ausbildungsförderung Geflüchteter. Durch das gerade verabschiedete Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz werden zwar teilweise Hindernisse abgebaut, jedoch hätte der Zugang zu den dringend notwendigen Maßnahmen der Ausbildungsförderung und berufsbezogenen Deutschsprachförderung für alle Geflüchteten deutlicher erleichtert werden können. Insgesamt sind die bestehenden und neuen Regelungen nach Ansicht der Wohlfahrtsverbände unzureichend, weil sie zu viele Gruppen Geflüchteter von einzelnen Leistungen ausschließen. Der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW Christian Heine-Göttelmann fordert: „Wer in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhält, muss auch sofort alle nötigen berufsvorbereitenden und ausbildungsfördernden Hilfen erhalten können“. Diese seien schließlich der Schlüssel zu einer qualifizierten Tätigkeit als Fachkraft.

Flüchtlinge finden oft nur Helferjobs, Leiharbeit und Niedriglöhne

Derzeit sind zwei Drittel der Geflüchteten (67 Prozent) nur im Niedriglohnbereich beschäftigt. Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt damit unter 2.139 Euro. Dies begründet sich in der Beschäftigungsstruktur. Überdurchschnittlich häufig führt die Arbeitsmarktintegration Flüchtlinge in Helferberufe und prekäre Beschäftigung. Fast die Hälfte (49 Prozent) ist in Helferjobs tätig, mehr als jeder Fünfte in Leiharbeit. Zum Vergleich: Landesweit trifft dies nur auf rund 16 Prozent bzw. knapp drei Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu. „Viele Flüchtlinge arbeiten deutlich unter ihren Möglichkeiten“, beobachtet Heine-Göttelmann. „Mit gezielter Sprachförderung, beruflicher Qualifizierung und einer erleichterten Anerkennung der im Ausland erworbenen Kompetenzen könnten wir deutlich mehr von ihnen als Fachkräfte gewinnen, die unsere Wirtschaft so dringend braucht.“

Nach Meinung der Freien Wohlfahrtspflege gilt dies ebenfalls für viele Flüchtlinge, die noch auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Zahl der Hartz IV-Empfänger aus den acht zuzugsstärksten Asylherkunftsländern außerhalb Europas ist von gut 45.000 im März 2015 auf rund 175.000 im Dezember 2018 gestiegen. „Es kommt jetzt darauf an“, so Heine-Göttelmann, „sie so schnell und gezielt wie möglich zu qualifizieren. Nur so können wir verhindern, dass aus ihnen die Langzeitarbeitslosen von morgen werden.“

Arbeitsmarktpolitische Förderung von Flüchtlingen ausbaufähig

In NRW wurden im Dezember 2018 insgesamt rund 63.000 Flüchtlinge und damit rund 8.000 weniger als im Vorjahresmonat gefördert. Mit knapp 36.000 befand sich dabei mehr als jeder Zweite in Maßnahmen, die als Fremdförderung beispielsweise vom BAMF und nicht von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt werden. Die Summe der Fremdförderung setzt sich überwiegend aus dem Teilnehmerbestand der Integrationskurse und der darauf aufbauenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung zusammen. Der Rückgang der Förderungen ist vor allem auf die Entwicklung der Integrationskurse zurückzuführen, in denen Teilnehmende maximal ein mittleres Sprachniveau (B1) erreichen können. Im Vergleich zum Vorjahr sank der Bestand hier um mehr als ein Drittel auf knapp 25.000. Gleichzeitig stieg der Teilnehmerbestand in der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, die konzeptuell auf den Integrationskursen aufbaut. Auch in den Förderinstrumenten der BA gab es auf vergleichsweise niedrigem Niveau deutlich mehr Teilnahmen. So verdoppelten sich die Bestände in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und bei der Förderung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Der Rückgang im Bestand der Integrationskurse wurde allerdings nicht kompensiert.  

von Simon Näckel



Zum Weiterlesen:

Freie Wohlfahrtspflege NRW, Arbeitslosenreport 02/2019: Flüchtlinge am Arbeitsmarkt.