11. Mai 2018
Der Landesverband der Caritas in Bayern formuliert in einem Positionspapier Vorschläge für soziale und arbeitsmarktpolitische Initiativen zur nachhaltigen und zielgruppengerechten Förderung und Verbesserung der Lage von Langzeitarbeitslosen in Bayern. Dabei bezieht er auch Stellung zum geplanten bundesweiten Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und fordert eine grundsätzliche konzeptionelle Überarbeitung der Fördersystematik.
Der Caritasverband Bayern macht in einer Pressemitteilung auf die Situation der Langzeitarbeitslosen im Freistaat aufmerksam. Zwar begrüße man das arbeitsmarktpolitische Landesprogramm CURA (Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit), das sich speziell an Familien und Bedarfsgemeinschaften als Zielgruppe richtet. Gleichzeitig mahnt der Landes-Caritasverband aber an, darüber hinaus nicht die Problemlagen von Langzeitarbeitslosen und deren Integration in den Arbeitsmarkt zu vernachlässigen.
Mit Blick auf die Bundesebene begrüßt der Caritasverband Bayern das Ziel der Bundesregierung, „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ mit dem geplanten, gleichnamigen Förderinstrument für das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II, umgangssprachlich: „Hartz IV“) zu ermöglichen. Über Lohnkostenzuschüsse möchte die Bundesregierung bis zu 150.000 Langzeitarbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Zur Finanzierung ist geplant, das Budget für arbeitsmarktpolitische Förderung jährlich um eine Milliarde Euro aufzustocken sowie den Passiv-Aktiv-Transfer zu ermöglichen. (O-Ton berichtete)
Umfassende soziale Teilhabe als Ziel der Grundsicherung
Darüber hinaus fordert der Caritasverband Bayern die umfassende soziale Teilhabe als ein Ziel der Grundsicherung in §1 des SGB II mit aufzunehmen und so das Gewicht der dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personengruppen zu stärken. Bisher formuliert §1 SGB II insbesondere den gegenwärtigen Grundsatz, Eigenverantwortung im Sinne der Überwindung individueller Hilfebedürftigkeit zu stärken.
Michael Kroll vom Caritasverband Bayern fordert, Förderinstrumente konzeptionell stärker auf die Zielgruppen und aufeinander abzustimmen, um den von Ausgrenzungsrisiken besonders betroffenen Gruppen der Langzeitarbeitslosen, der Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies ergebe sich, so Kroll, insbesondere aus den Berührungspunkten und Schnittmengen der betroffenen Menschen. Besondere Berücksichtigung sollten dabei die vielfältigen Problemlagen betroffener Personen, wie Armut, Krankheit, Sucht, Einsamkeit, Resignation erfahren, da diese das Selbstwertgefühl verletzen, sich mitunter auch gegenseitig bedingen oder verstärken. Das gegenwärtige Aktivierungsparadigma des Hartz-IV-Systems laufe dahingehend an dieser Personengruppe vorbei und kann für die Stabilisierung Langzeitarbeitsloser sogar kontraproduktiv sein.
Rahmenbedingungen praxistauglich gestalten
Im Mittelpunkt müsse das Ziel stehen, das Selbstwertgefühl der betroffenen Menschen ohne Leistungsdruck zu stärken. Die Teilhabechancen der betroffenen Personen können über sinnstiftende Arbeit ohne Erwerbscharakter erhöht und gesichert werden. Gelungene Praxisbeispiele für die betroffenen Personengruppen erkennt der Caritasverband Bayern in Zuverdienstarbeitsplätzen, Inklusionsfirmen und Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetz. In diesem Zusammenhang fordert der Landes-Caritasverband, die arbeitsmarktpolitischen und strukturellen Rahmenbedingungen unbürokratischer und damit praxistauglich zu gestalten.
von Simon Näckel
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