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Hartz IV: Mehrfachsanktionen auf dem Vormarsch

Hartz-IV-Empfänger erhalten immer häufiger mehrere Strafen gleichzeitig. Im Juni war jeder dritte Sanktionierte betroffen. 7.200 Menschen wurde die Hartz-IV-Leistung vollständig gestrichen. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt.

Hartz-IV-Empfänger müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Sie sind verpflichtet, Arbeitsangebote anzunehmen, an Ein-Euro-Jobs oder anderen Maßnahmen teilzunehmen, müssen sich an die Vorgaben ihrer Eingliederungsvereinbarung (zum Beispiel zur Anzahl der zu schreibenden Bewerbungen) halten und zu allen Terminen beim Jobcenter pünktlich erscheinen.

Verletzen sie diese Pflichten ohne wichtigen Grund, erhalten sie eine Sanktion, also eine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistungen, meist für drei Monate. Bei weiteren Pflichtverletzungen in dieser Zeit kommen weitere Sanktionen dazu, die die Hartz-IV-Leistung weiter mindern. Diese Mehrfachsanktionen werden immer häufiger. Im Juni war jeder dritte Sanktionierte betroffen. 27.000 Sanktionierte hatten zwei Strafen gleichzeitig, rund 11.000 drei, 4.000 vier und 3.200 fünf oder mehr.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Der Anteil der Mehrfachsanktionierten ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Juni 2012 waren 29 Prozent betroffen, im Juni 2010 waren es 17 Prozent. Unter ihnen sind immer mehr Personen mit sehr vielen Sanktionen (vier oder mehr) gleichzeitig. Im Juni 2010 entfielen auf „lediglich“ 1.300 Sanktionierte vier oder mehr Strafen gleichzeitig, 2016 ist ihre Zahl auf 7.400 Menschen angewachsen.

Mehr als 7.000 Vollsanktionierte

Bei der dritten wiederholten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres können die Hartz-IV-Leistungen einschließlich Miet- und Heizkosten sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge vollständig eingestellt werden. Für Unter-25-Jährige gelten verschärfte Bedingungen. Hier entfällt bereits bei der ersten Verletzung ihrer Pflichten der komplette Regelbedarf, bei der zweiten werden auch die Unterkunftskosten nicht mehr übernommen. Die Betroffenen können in diesen Fällen Lebensmittelgutscheine erhalten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Im Juni 2016 zählten mehr als 7.200 Hartz-IV-Empfänger zu den Vollsanktionierten, bei denen die Zahlung völlig eingestellt wurde. Ab 2010 ist die Zahl der Vollsanktionierten stetig zurückgegangen, im Juni dieses Jahres gab es aber erstmals wieder mehr Betroffene als im selben Monat 2015.

Weniger Hartz-IV-Empfänger sind nicht gleich weniger Sanktionen

Gemessen am Rückgang der Hartz-IV-Empfänger hat sich bei den Sanktionen vergleichsweise wenig getan. Zwar wurden im Juni 2016 weniger neue Sanktionen ausgesprochen als im Vorjahr, die Zahl der sanktionieren Personen hat aber leicht zugenommen. Mit rund 132.000 Menschen waren im Juni dieses Jahres mehr Hartz-IV-Empfänger von Sanktionen betroffen als im selben Monat 2008 (120.500), zu einer Zeit, als es noch deutlich mehr Hartz-IV-Empfänger gab. Tatsächlich wurden ab 2010 deutlich mehr Menschen sanktioniert und auch mehr Sanktionen ausgesprochen, obwohl die Zahl der Hartz-IV-Bezieher sank.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeits

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Sanktionen – Deutschland mit Ländern