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Haushalt 2019: 420 Millionen Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger?

Für das kommende Jahr sind 4,9 Milliarden Euro zur Förderung von Hartz-IV-Empfängern im Haushalt veranschlagt. Pro Kopf stünden theoretisch für jeden Leistungsberechtigten über 1.000 Euro zur Verfügung. Weil die Jobcenter Gelder für Verwaltungskosten abzweigen, kommt die Erhöhung allerdings nicht immer bei den Betroffenen an.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurden von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD insgesamt rund 4,9 Milliarden Euro für die arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz-IV-Empfängern geplant. Dies würde eine Erhöhung um 420 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen steigt damit das vierte Jahr in Folge, liegt aber immer noch unter dem Wert aus 2011.

Quelle: Bundesregierung, Haushaltsgesetz 2019; Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2018; Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern, Darstellung: O-Ton Arbeitsmarkt.

Auch das Pro-Kopf-Budget für jeden Hartz-IV-Empfänger wird damit angehoben. Ausgehend von 4,25 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern läge der Förderbetrag pro Person bei 1.153 Euro. Diese Rechnung setzt voraus, dass die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger das Niveau von 2018 nicht überschreitet. Im Verhältnis zur Zahl der Hartz-IV-Empfänger steht jedoch auch aus den zusätzlichen Mitteln weniger Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung als noch 2011. Erst danach, zwischen 2010 und 2013, hatte die Große Koalition das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Hartz IV-System fast um die Hälfte von 6,6 Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro reduziert.

Quelle: Bundesregierung, Haushaltsgesetz 2019; Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2018; Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern, Darstellung: O-Ton Arbeitsmarkt.

In der Jahresmitte 2018 wurden mit dem verspäteten Haushalt 2018 die Fördermittel auf 4,49 Milliarden Euro erhöht. Allerdings kamen Erhöhungen des Budgets für Fördermaßnahmen in der Vergangenheit nicht immer vollständig bei den Leistungsberechtigten an. Denn die Jobcenter nutzen die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder nicht ausschließlich für Leistungen zur Eingliederung, sondern schichten horrende Beträge in ihren Verwaltungsetat um (O-Ton berichtete). Daten zu den tatsächlichen Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für 2018 liegen bisher noch nicht vor. Das Verwaltungsbudget wurde seit 2015 immer wieder angehoben. Doch auch mit den Erhöhungen gaben die Jobcenter noch im Jahr 2017 rund 911 Millionen Euro mehr für die Verwaltung aus, als ursprünglich im Haushalt veranschlagt war.

Aufstockung der Eingliederungsmittel durch die Große Koalition

Im Teilhabechancengesetz bekräftigte die Bundesregierung ihre Absicht, die Eingliederungsmittel bis zum Jahr 2022 um insgesamt vier Milliarden Euro erhöhen zu wollen. Bereits im Sondierungspapier der Parteien CDU/CSU und SPD wurde eine jährliche Erhöhung um eine Milliarde Euro angekündigt. Umgesetzt wurde diese Ankündigung in den Haushalten von 2018 und auch 2019 jedoch nicht: 2018 wurden die veranschlagten Fördermittel in der Grundsicherung gegenüber 2017 um nur 42 Millionen Euro und im Jahr 2019 um 461 Millionen Euro aufgestockt.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019), Drucksache 19/3400.

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetze 2009-2018.

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe der Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Deutschland, Länder, Jobcenter, November 2018.

Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Bild: Colourbox.de