9. Mai 2018
2017 sank die Arbeitslosenquote auf 5,7 Prozent, gleichzeitig stieg die Integrationsquote im Hartz-IV-System auf 24,8 an. Sie misst, wie vielen Hartz-IV-Empfänger der Übertritt in den Arbeitsmarkt gelingt. Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Abweichungen: So reicht die Integrationsquote von 30,8 in Bayern bis 19,0 in Bremen.
Die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) berechnete Integrationsquote gibt an, wie viele Personen im Hartz-IV-System Arbeit aufgenommen haben. Sie setzt die Summe der Integrationen in Bezug zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums. Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich zum Teil große regionale Unterschiede: So reicht die Spannweite der Integrationsquote aus 2017 von 30,8 in Bayern zu 19,0 in Bremen und spiegelt die regionale Verfasstheit der Arbeitsmärkte wider.
Dabei wird die Integrationsquote jedoch nicht nur beeinflusst von Arbeitsaufnahmen, sondern auch von der Entwicklung des Hartz-IV-Bezugs im jeweiligen Bundesland. Eine niedrige Integrationsquote in Kombination mit hoher Arbeitslosenquote kann einerseits eine schlechte Arbeitsmarktlage und geringe Arbeitsmarktchancen ausdrücken, wenn eine kleine Zahl von Beschäftigungsaufnahmen auf schlechte Aufnahmefähigkeit des regionalen Arbeitsmarkts zurückzuführen ist.
Andererseits kann die Quote auch durch eine größere Zahl an erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern nach unten gedrückt werden und damit eine wachsende Hilfebedürftigkeit zum Ausdruck bringen. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise ein Einfluss der Fluchtmigration denkbar. Eine Kombination aus hoher Integrationsquote mit geringer Arbeitslosenquote wie in Bayern könnte umgekehrt für eine hohe Aufnahmebereitschaft des regionalen Arbeitsmarkts und/oder verringertem Hartz-IV-Bezug im Land sprechen.
Quote mit eingeschränkter Aussagekraft
Als Integration im Sinne der BA-Statistik zählt die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, einer voll qualifizierenden Berufsausbildung oder einer selbständigen Tätigkeit. Hierzu zählen auch Arbeitsaufnahmen im ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (O-Ton berichtete). Als Kennziffer K2 dient die Integrationsquote der Erfolgsbeobachtung seitens der BA. Allerdings trifft die Integrationsquote keine Aussagen über die Qualität und Nachhaltigkeit der neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse (O-Ton berichtete). Daher gibt sie zum Beispiel auch keine Auskunft darüber, ob die Integration in Beschäftigung zu einer Beendigung des Hartz-IV-Bezugs führt.
von Lena Becher
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