7. Juni 2019
Im Jahr 2018 gelang erneut mehr Hartz-IV-Beziehern die Integration in den Arbeitsmarkt. Dies geht aus der Integrationsquote der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Doch nicht einmal die Hälfte der Arbeitsaufnahmen führt dazu, dass der Leistungsbezug beendet wird.
Die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) berechnete Integrationsquote gibt an, wie viele Integrationen in Arbeit von erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums erfolgt sind. Sie lag im Dezember 2018 bei 26,3. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Integrationsquote in Deutschland und allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gestiegen. Im Dezember 2017 lag die Integrationsquote für Deutschland noch bei 25,4. Betrachtet man die Integrationsquote für die einzelnen Bundesländer, zeigen sich zum Teil große regionale Unterschiede: So reicht die Spannweite der Integrationsquote aus Dezember 2018 von 34,2 in Bayern bis zu 20,7 in Bremen.
Quote mit eingeschränkter Aussagekraft
Die Integrationsquote gibt allerdings nicht an, wie viel Prozent der Hartz-IV-Bezieher eine Arbeit aufgenommen haben. Bei der Berechnung der Integrationsquote wird die Summe aller Integrationen in einem zwölfmonatigen Zeitraum in Bezug zu dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher gesetzt. So können für eine Person theoretisch mehrere Arbeitsaufnahmen erfasst werden.
Auch trifft die Integrationsquote keine Aussagen über die Qualität der neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. Nicht nur die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, sondern auch die Aufnahme einer voll qualifizierenden Berufsausbildung oder einer selbständigen Tätigkeit sowie die einer geförderte Arbeitsstelle, zum Beispiel etwa im Rahmen des Teilhabechancengesetzes, zählen als Integration in Arbeit.
Nicht jede Integration beendet den Hartz-IV-Bezug
Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und alles zu versuchen, um ihre Hilfebedürftigkeit aus eigener Kraft zu beenden. Doch das gelingt trotz Integration in Arbeit nicht immer. Von November 2016 bis Oktober 2017 (Werte nur mit Wartezeit verfügbar) zählte die BA-Statistik knapp 1,1 Millionen Integrationen in Arbeit von vormals arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern. Nur knapp 500.000, also weniger als die Hälfte dieser Arbeitsaufnahmen, war „bedarfsdeckend“ und führte dazu, dass die jeweiligen Personen nicht mehr auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren.
Als bedarfsdeckend gilt eine Integration nur, wenn die oder der vormals Arbeitslose drei Monate nach der Arbeitsaufnahme keine Hartz-IV-Leistungen mehr bezieht. Auch bei den bedarfsdeckenden Integrationen gab es teilweise erhebliche Unterschiede. Während in Bayern mehr als jede zweite Integration auch bedarfsdeckend im Sinne der Statistik war, traf dies in Berlin nur auf knapp 39 Prozent der Integrationen zu.
Die Statistik zu bedarfsdeckenden Integrationen verrät allerdings nicht eindeutig, ob das Ende des Hartz-IV-Bezugs tatsächlich durch die Integration in Arbeit verursacht wurde. Denn auch wenn der Leistungsanspruch aus anderen Gründen, wie etwa Veränderungen im Hartz-IV-Haushalt, erlischt und nur zufällig drei Monate nach der Integration endet, zählt die Integration als bedarfsdeckend im Sinne der Statistik. Ebenfalls kann anhand der bedarfsdeckenden Integrationen nicht bewertet werden, ob die Arbeitsaufnahme die Hilfebedürftigkeit nachhaltig beendet hat.
von Lena Becher
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