7. August 2019
Der Arbeitsmarkt scheint zu schwächeln: In den letzten zwölf Monaten verzeichnete die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder mehr Zugänge in Arbeitslosigkeit von vormals Beschäftigten.
Nach der Hochstimmung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren gibt es nun erste Anzeichen für eine Abkühlung. In den letzten zwölf Monaten gab es deutlich mehr Übertritte von vormals Beschäftigten in Arbeitslosigkeit als in den Jahren zuvor. Zwischen August 2018 und Juli 2019 zählte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt über 2,6 Millionen Zugänge in Arbeitslosigkeit aus dem ersten Arbeitsmarkt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum zwischen August 2017 und Juli 2018 ist das ein Zuwachs um mehr als 18 Prozent.
Arbeitslosenmeldungen vor allem im Bereich der Arbeitslosenversicherung
Der Anstieg bei den Zugängen in Arbeitslosigkeit konzentriert sich aktuell im System der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und lag im Vorjahresvergleich bei rund 19 Prozent. Im Hartz-IV-System (SGB II) fiel der Anstieg mit 15 Prozent hingegen etwas moderater aus. Im SGB III werden ausschließlich Arbeitslose geführt, die in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Arbeitslose, die kürzer beschäftigt waren, haben lediglich einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen nach dem SGB II.
Diese Zunahme der Übertritte in Arbeitslosigkeit von vormals Beschäftigten schlägt sich mittlerweile auch auf die Arbeitslosenzahlen wieder, begrenzt sich hier aber bislang ebenfalls auf das System der Arbeitslosenversicherung. Dieses zählte im Juli 2019 knapp 825.000 Arbeitslose, knapp 37.000 beziehungsweise 4,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Zunehmende Arbeitslosenmeldungen schlagen sich erst mit einer Verzögerung in der Statistik des Hartz-IV-Systems nieder. Denn hier werden nur die Arbeitslosen geführt die einen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht (mehr) besitzen. Diese können im Regelfall für maximal ein Jahr bezogen werden. Bleibt die Person währenddessen arbeitslos, geht sie in den Rechtskreis des Hartz-IV-Systems über.
von Lena Becher
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Bild: Colourbox.de