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Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose: Pro-Kopf-Budget leicht gestiegen

(o-ton) In den letzten Jahren wurden die Gelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im „Hartz IV“-System stark zusammengestrichen. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen blieb daher pro Kopf immer weniger übrig. Unter Ministerin Nahles ist das Budget für den einzelnen Förderkandidaten nun wieder leicht gestiegen. Von einer Trendwende zu sprechen wäre jedoch übertrieben.

Zwischen 2010 und 2013 hat die Bundesregierung das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im “Hartz IV“-System kontinuierlich reduziert. Der Haushalt sah immer weniger Sollausgaben für die so genannten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor. Die Regierung erklärte ihren Sparkurs mit der guten Arbeitsmarktlage. Bei rückläufigen Arbeitslosenzahlen sei eine Reduktion der Mittel nur logisch.

Doch auch das Pro-Kopf-Budget für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (alle Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter, die grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen) sank zwischen 2010 und 2013 von 1.348 auf 882 Euro. Selbst 2008, dem Jahr vor der Wirtschaftskrise, wurde mit 1.277 Euro pro Person noch deutlich mehr ausgegeben. Die Kürzungen waren also keine logische Konsequenz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt, sondern unverhältnismäßige Sparmaßnahmen.

Pro-Kopf-Budget 2014: Leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr

2014 hat Ministerin Nahles das Haushaltsbudget für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wieder leicht angehoben. Statt 3,9 Milliarden stehen nun 3,903 Milliarden zur Verfügung: Drei Millionen Euro mehr. Da auch die Zahl der potentiellen Förderkandidaten leicht abgenommen hat, ist das Pro-Kopf-Budget entsprechend leicht von 882 auf 890 Euro gestiegen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2015 und Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern.

Und auch 2015 sind 3,903 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen eingeplant. Unter der Annahme, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konstant bleibt, wird das Pro-Kopf-Budget dann also weiter über dem bislang niedrigsten Wert von 882 Euro aus 2013 liegen. Sinkt die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weiter, wird sich auch das Pro-Kopf-Budget noch weiter erhöhen. Ein deutlicher Anstieg über die 900-Euro-Marke ist aber nicht zu erwarten.

Berechnung inklusive Verwaltungskosten: Auch hier nur leichter Zuwachs

Die Bundesregierung berechnet die Pro-Kopf-Budgets regelmäßig inklusive der Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Daraus werden beispielsweise die Personalkosten der Jobcenter finanziert. Somit berücksichtigt sie auch den personellen Betreuungsaufwand. Ganz sauber ist diese Rechnung aber nicht, denn die Mitarbeiter der Jobcenter sind nicht nur für die Vermittlung in Arbeit zuständig, sondern auch für die Berechnung und Auszahlung der „Hartz IV“-Leistungen an alle Leistungsbezieher.

Doch auch diese Betrachtungsweise ändert nichts am grundsätzlichen Sparkurs, der erst im letzten Jahr durch einen minimalen Zuwachs beim Pro-Kopf-Budget gestoppt wurde. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsmittel standen 2013 für den Einzelnen 1.797 Euro zur Verfügung, 2008 und 2009 waren es noch um die 2.000 Euro.

2014 wurde der Pro-Kopf-Wert des Vorjahres mit 1.812 Euro gegenüber 1.797 Euro wieder leicht überschritten. Ein deutlicherer Zuwachs in den kommenden Jahren ist jedoch nicht zu erwarten, denn die Bundesregierung spart nun beim Verwaltungskostenbudget.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2015 und Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern.

So hat Arbeitsministerin Nahles zwar das Budget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit leicht erhöht, auf der anderen Seite aber die Verwaltungsmittel reduziert. Das führt auch dazu, dass die Jobcenter immer mehr Geld aus dem Topf für arbeitsmarktpolitische Förderung zur Finanzierung ihrer Verwaltungskosten zweckentfremden (O-Ton berichtete). Pro Person kann vor allem durch die sinkende Zahl der potentiellen Förderkandidaten insgesamt etwas mehr ausgegeben werden – von einer Trendwende lässt sich hier aber kaum sprechen.

Zum Weiterlesen:

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2015, S.1349

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2014, S.1526

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetze, Haushaltsplan, verschiedene Jahre

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2013, S.1570

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2012, S. 1362

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2011, S.1293

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2010, S.1319

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2009, S.1424

Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern, Tabellenblatt Deutschland