20. Dezember 2019
Immer weniger Menschen in Deutschland sind langzeitarbeitslos. Grund dafür sind jedoch nicht verbesserte Chancen am Arbeitsmarkt: Auch im vergangenen Jahr gelang monatlich nur zwei Prozent der Langzeitarbeitslosen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Auch im vergangenen Jahr hatten Langzeitarbeitslose bei der Suche nach einem Arbeitsplatz häufig das Nachsehen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sank die Zahl der Arbeitslosen im November 2019 zwar auf unter 700.000 ab, allerdings gelang in den zwölf vorangehenden Monaten nur rund zwei Prozent der Langzeitarbeitslosen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.
Nicht nur Arbeitsaufnahmen beenden die (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
In den meisten Fällen beendeten Langzeitarbeitslose ihre Arbeitslosigkeit nicht aufgrund der Integration in Arbeit, sondern durch eine andere sogenannte „schädliche Unterbrechung“. Denn wie aus der BA-Statistik hervorgeht, entfielen mehr als die Hälfte der Abgänge aus Arbeitslosigkeit von Langzeitarbeitslosen auf Nichterwerbstätigkeit und ein weiteres Viertel der Abgänge auf die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder einer Ausbildung. So verschwand der Großteil der (vormals) Langzeitarbeitslosen aus der Statistik, ohne überhaupt eine Arbeit aufgenommen zu haben.
Mehr Abgänge in geförderte Beschäftigungsverhältnisse
Zwischen Dezember 2018 und November 2019 summierten sich die Abgänge in Erwerbstätigkeit auf rund 177.000, knapp sieben Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Bezogen auf die Zahl der Langzeitarbeitslosen ergibt sich nach Angabe der BA eine monatliche Abgangsrate von zwei Prozent: Das heißt, dass jeden Monat zwei von Hundert Langzeitarbeitslosen in diesem Zeitraum von Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen.
Bei den Abgängen in Erwerbstätigkeit handelte es sich zwar überwiegend um ungeförderte Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt, doch knapp ein Viertel der Abgänge in Erwerbstätigkeit führte in geförderte Beschäftigungsverhältnisse am zweiten Arbeitsmarkt. Hierunter fallen auch Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz in den Förderungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Die Abgänge in geförderte Beschäftigung haben zwischen Dezember 2018 und November 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugenommen und lagen in Summe bei rund 42.000. Auch die Abgangsrate in Erwerbstätigkeit am zweiten Arbeitsmarkt stieg dadurch minimal um 0,1 Prozentpunkte auf 0,5 Prozent.
Von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
O-Ton Arbeitsmarkt, Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit: Immer weniger Neuzugänge, 23.08.2018.
Bild: Colourbox.de