25. Juli 2013
(o-ton) Die Bundesregierung hat die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im „Hartz IV“-System zuletzt massiv zurückgefahren. Die Sparmaßnahmen sind jedoch keine logische Konsequenz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt. Wie unverhältnismäßig reduziert wird, zeigt der Blick auf die Entwicklung der Pro-Kopf-Budgets.
Seit 2010 reduziert die Bundesregierung die Gelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im “Hartz IV“-System. Jahr für Jahr sieht der Bundeshaushalt weniger Sollausgaben für die so genannten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor.
Die Regierung erklärt ihren Sparkurs mit der guten Arbeitsmarktlage. Bei rückläufigen Arbeitslosenzahlen sei eine Reduktion der Mittel nur logisch. Doch werden hier tatsächlich nur Gelder eingespart, die ohnehin nicht mehr gebraucht werden? Ein Blick auf die Pro-Kopf-Budgets bringt Klarheit.
Pro-Kopf-Budget 2013: Minus 28 Prozent im Vergleich zu 2008
Im laufenden Jahr 2013 erwartet die Bundesregierung durchschnittlich 4,23 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie beziehen „Hartz IV“-Leistungen und sind im erwerbsfähigen Alter, daher kommen sie grundsätzlich für eine Förderung infrage. Für diesen Personenkreis sind im Bundeshaushalt 2013 3,9 Milliarden Euro für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eingeplant. Pro Kopf ergibt das ein Budget von 922 Euro.
2012 standen für den Einzelnen hingegen noch 990 Euro zur Verfügung. 2011 waren es 1.148 Euro. Seit 2008 sinkt das Pro-Kopf-Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im „Hartz IV“-System kontinuierlich. Einzige Ausnahme: Das Jahr 2010, in dem die Gelder als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise kurzzeitig angehoben wurden.
Berechnung inklusive Verwaltungskosten: Auch hier sinken die Pro-Kopf-Budgets
Die Bundesregierung berechnet die Pro-Kopf-Budgets regelmäßig inklusive der Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Daraus werden beispielsweise die Personalkosten der Jobcenter finanziert. Somit berücksichtigt sie auch den personellen Betreuungsaufwand, für den in den letzten Jahren mehr Gelder eingeplant wurden. Ganz sauber ist diese Rechnung aber nicht, denn die Mitarbeiter der Jobcenter sind nicht nur für die Vermittlung in Arbeit zuständig, sondern auch für die Berechnung und Auszahlung der „Hartz IV“-Leistungen an alle Leistungsbezieher.
Doch auch diese Betrachtungsweise ändert nichts am grundsätzlichen Sparkurs. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsmittel stehen 2013 für den Einzelnen 1.879 Euro zur Verfügung. 2012 waren es hingegen noch 1.913 Euro, im Vorkrisenjahr 2008 noch 1.995 Euro.
Höherer Vermittlungsaufwand bei den verbleibenden Arbeitslosen
Die Reduktion der Mittel für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im „Hartz IV“-System ist eine bedenkliche Entwicklung. Die Bundesagentur für Arbeit selbst hat in ihrem Sonderbericht „Strukturen der Arbeitslosigkeit“ auf den hohen Betreuungsaufwand der „übrig bleibenden“ Arbeitslosen hingewiesen. „Der Anteil der besser qualifizierten und jüngeren Arbeitslosen mit hohen Abgangsraten [aus Arbeitslosigkeit] wird tendenziell ab- und der Anteil der Menschen mit schwierigen individuellen Problemlagen und schlechteren Integrationschancen wird eher zunehmen. Jeder weitere Abbau der Arbeitslosigkeit geht dann mit einem immer höheren individuellen Aktivierungsbedarf einher“, heißt es dort.
Zum Weiterlesen:
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetze, Haushaltsplan, verschiedene Jahre
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2013, S.1570
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2012, S. 1362
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2011, S.1293
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2010, S.1319
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2009, S.1424
Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Arbeitslosigkeit, S.10