24. April 2012
(o-ton) In der Leiharbeit gelten nun gesetzliche Mindestlöhne. Und schon gerät ein neues „Lohndumping“-Schlupfloch in die Diskussion, die Werkverträge. Hier gelten keine Mindestlöhne. Allerdings liegen noch kaum Hintergrundinformationen zum Thema vor, eine gesicherte Datenbasis fehlt. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann Werkvertragsbeschäftigte nicht erfassen, weil sie auf Basis normaler Arbeitsverträge arbeiten und Unternehmen sie als Sachausgaben verbuchen. Dennoch mehren sich Berichte über die zunehmende Nutzung von Werkverträgen, um Löhne zu drücken.