Immer weniger Langzeitarbeitslose nehmen an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen (ögB) teil. Der stärkste Rückgang ist seit 2010 zu beobachten. Seither haben sich die Teilnehmerzahlen von etwa 344.000 auf rund 173.000 Personen in 2012 halbiert.
Die Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) sind mit Anteilen von um die 80 Prozent das zahlenmäßig wichtigste Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung. Hier zeigen sich die Folgen der Instrumentenreform und der gesamten Sparmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik am deutlichsten. Gab es im Jahresdurchschnitt 2010 noch mehr als 306.000 Teilnehmer, waren es 2012 nur noch knapp 137.000. Mit der Instrumentenreform wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) vollständig abgeschafft. Das neue Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen zählt in 2012 nur 1.180 Teilnehmer. An der so genannten Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit nahmen im letzten Jahr mehr als 27.100 Personen teil.
(o-ton) Alleinerziehende sind eine der Problemgruppen am Arbeitsmarkt. 625.000 Haushalte Alleinerziehender mit minderjährigen Kindern waren 2012 abhängig von „Hartz IV“-Leistungen. Dabei ist die Mehrzahl der Alleinerziehenden erwerbstätig, allerdings überdurchschnittlich häufig in Teilzeit. Arbeitslosen Alleinerziehenden fällt die Rückkehr in den Beruf besonders schwer.
(o-ton) Mit dem Heilbronner Modell fordern erstmals auch Arbeitgeber einen Sozialen Arbeitsmarkt. Langzeitarbeitslose sollen staatlich subventionierte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten. Im Auftrag von Industrie und Handwerk sollen sie einfache Arbeiten erledigen, die ansonsten ins Ausland verlagert würden. Aktuell liegt der Antrag für ein Modellprojekt beim Bundesarbeitsministerium (BMAS). In Heilbronn hofft man, dass die ungewöhnlich breite Unterstützung eine Zusage bringt.
(o-ton) Über eine Million Menschen in Deutschland zählten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2012 zu den Langzeitarbeitslosen – sie waren seit mehr als einem Jahr offiziell arbeitslos. Das bedeutet gleichzeitig: Sie erhielten auch länger als ein Jahr keine arbeitsmarktpolitische Förderung, denn nur so gehen sie in die Statistik ein. Mehr als 300.000 dieser Langzeitarbeitslosen wurden sogar länger als drei Jahre nicht mehr gefördert.
(o-ton) Die „Hartz“-Reformen sollten Sozialleistungsbezieher durch ein stärkeres Fördern und Fordern schneller in Arbeit bringen. Doch Zahlen der Bundesregierung offenbaren jetzt: Das Gegenteil ist der Fall. Die Dauer des Hilfebezugs ist nach „Hartz IV“ deutlich länger als in der alten Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Eines der Hauptziele der „Hartz“-Reformen war die schnellere Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und Sozialleistungsbeziehern in Arbeit. Kürzungen bei der Leistungshöhe, die Verpflichtung, auch schlechter bezahlte Stellen anzunehmen und Sanktionen, wenn Stellenangebote abgelehnt werden, sollten den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöhen. Mit einem stärkeren „Fordern“, so die Annahme, würden die Leistungsempfänger schneller in Arbeit kommen. Zusätzlich sollte ein verstärktes „Fördern“, beispielsweise durch Qualifizierung und Beratung, den Weg in Arbeit ebnen.
Doch die Reformen haben ihr Ziel nicht erreicht, sondern das Problem offenbar verschlimmert. Die Dauer des Hilfebezugs im „Hartz IV“-System ist deutlich länger, als in den früheren Systemen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe, die durch die Hartz-Reformen zusammengelegt wurden. Das enthüllt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.
Länger als vier Jahre im Bezug: Arbeitslosenhilfe 9,2 Prozent, „Hartz IV“-System 49 Prozent
Neun Prozent der Personen, die Ende 2004 Arbeitslosenhilfe bezogen, waren vier Jahre oder länger abhängig von der staatlichen Hilfe. Nach den „Hartz“-Reformen hat sich die Lage deutlich verschärft. Von den arbeitslosen „Hartz IV“-Beziehern waren Ende 2012 fast die Hälfte (49 Prozent) bereits vier Jahre und länger im Bezug. Der Anteil hat sich demnach mehr als verfünffacht.
Hartz-Reformen haben den Ausweg aus der Hilfebedürftigkeit erschwert
Auch der Weg aus der Hilfebedürftigkeit ist nach „Hartz IV“ offensichtlich deutlich schwieriger, als noch vor den Reformen. Das zeigen die sogenannten abgeschlossenen Verweildauern. Sie geben an, wie lange sich ein Leistungsbezieher im Hilfesystem befand, bevor er den Bezug beenden konnte.
Hier wird deutlich: Vor den „Hartz“-Reformen schafften etwa 70 Prozent der Arbeitslosenhilfeempfänger, die das Hilfesystem verließen, den Absprung in weniger als einem Jahr. Nach der Reform trifft das im „Hartz IV“-System nur auf rund 50 Prozent der Abgänger zu. Auf der anderen Seite brauchten 22 Prozent von ihnen vier Jahre oder länger, um den „Hartz IV“-Bezug zu beenden. Eine solche sehr lange Bezugsdauer vor Abgang aus dem System gab es in der Arbeitslosenhilfe nur bei 3,4 Prozent der abgegangenen Hilfebezieher.
Bei diesem Vergleich kommt die Gruppe der arbeitslosen „Hartz IV“-Empfänger den früheren Arbeitslosenhilfeempfängern am nächsten. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe befinden sich unter ihnen aber auch frühere Sozialhilfebezieher. Sie hatten keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und sind daher als arbeitsmarktferner einzustufen. Das schränkt die Vergleichbarkeit der Zahlen leicht ein.
Doch selbst im Vergleich mit der Sozialhilfe schneidet das „Hartz IV“-System schlechter ab. Durchschnittlich 42 Monate bezogen „Hartz IV“-Empfänger Ende 2011 bereits die staatliche Sozialleistung. In der Sozialhilfe hingegen lag die durchschnittliche Bezugsdauer Ende 2004 bei 28 Monaten. Das entspricht einem Anstieg um 50 Prozent.
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