Koalitionsverträge für Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein: Arbeitslose im Abseits

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Die Koalitionsverträge der neuen Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben wenig Platz für das Thema Arbeitslosigkeit. In Nordrhein-Westfalen wird zudem die öffentlich geförderte Beschäftigung aufs Abstellgleis befördert. Stattdessen soll die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Förderungen für Arbeitslose geprüft werden. Dies dürfte arbeitsmarktferne Menschen besonders hart treffen.

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„80-Cent-Jobs“ für Flüchtlinge werden zum Flop

100.000 Flüchtlinge jährlich wollte Arbeitsministerin Nahles mit „80-Cent-Jobs“ fördern. Doch bis März 2017 wurden nur knapp 21.000 Teilnehmerplätze genehmigt. In Hamburg und im Saarland wird die Maßnahme noch immer überhaupt nicht genutzt. Aussagen über den tatschlichen Besetzungsstand sind laut Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht möglich. Allerdings zeigt sich: Plätze für das Programm werden öfter als vorgegeben in den Gemeinschafsunterkünften geplant.

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Flüchtlinge am Arbeitsmarkt: Mehr als jeder Zwölfte in Leiharbeit

Der Migrations-Monitor der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt: Immer mehr Migranten aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern arbeiten in Deutschland. Diese Menschen sind erheblich häufiger als deutsche Arbeitnehmer in Leiharbeit beschäftigt. Mehr als jeder zwölfte sozialversicherungspflichtig-beschäftigte Flüchtling arbeitet in der Arbeitnehmerüberlassung.

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Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose: 20 Prozent Abbrüche

Ein Fünftel der Arbeitsverhältnisse, die im Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose zustande gekommen waren, wurden bislang abgebrochen. Das geht aus einer Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Zielerreichung läuft weiterhin schleppend: Erst rund 12.500 von 22.700 geplanten Teilnehmern werden im Programm gefördert. Stärkere Zuwächse verzeichnet hingegen das Bundesprogramm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt.

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Ungleiche Löhne in der Weiterbildungsbranche gefährden Träger in Sachsen-Anhalt

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Jürgen Banse, Chef des Verbands Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. (VDP), sieht Weiterbildungsträger, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Jobcentern beauftragt werden, mittelfristig in ihrer Existenz bedroht. Der Grund: Erneut soll der Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche angehoben werden. Obwohl der VDP diese Erhöhung ausdrücklich begrüßt, zerstöre sie die Wettbewerbsfähigkeit von jenen Dienstleistern, die überwiegend Weiterbildungen für Arbeitslose anbieten.

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