18. Dezember 2018
Wenn das Jobcenter die Wohnkosten als unangemessen betrachtet, müssen Hartz-IV-Empfänger umziehen – oder einen Teil ihrer Wohnkosten aus ihrem Grundbedarf decken. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Bei den Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern konnten die Jobcenter auf diese Weise im gesamten letzten Jahr knapp 627 Millionen Euro sparen.