Neues Regelinstrument: Doch keine Teilhabe „für alle“

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Die Vorstellung des Arbeitsministeriums zum neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden immer konkreter – und die Zielgruppe immer kleiner. Wie aus dem unveröffentlichten Referentenentwurf vom 29. Juni hervorgeht, sollen jetzt nur noch Personen gefördert werden dürfen, die mindestens sieben Jahre Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Außerdem soll der Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Mindestlohns begrenzt werden.

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April 2018: 6,87 Millionen Leistungsempfänger

Im April (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es rund 2,83 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber über 6,87 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Knapp 796.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und knapp 6,18 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter über 2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (März 2018).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

6,87 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen

Rund 2,38 Millionen Arbeitslose gab es im April 2018. Doch mit über 6,87 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter über zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.

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