9. Juli 2018
Die Vorstellung des Arbeitsministeriums zum neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden immer konkreter – und die Zielgruppe immer kleiner. Wie aus dem unveröffentlichten Referentenentwurf vom 29. Juni hervorgeht, sollen jetzt nur noch Personen gefördert werden dürfen, die mindestens sieben Jahre Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Außerdem soll der Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Mindestlohns begrenzt werden.