Immer weniger Menschen in Deutschland
sind langzeitarbeitslos. Grund dafür sind jedoch nicht verbesserte Chancen am
Arbeitsmarkt: Auch im vergangenen Jahr gelang monatlich nur zwei Prozent der
Langzeitarbeitslosen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Arbeit schützt nicht immer vor Armut.
Das zeigt der Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Hunderttausende
Erwerbstätige im Bundesland seien von Armut bedroht und viele müssen sogar
ergänzende staatliche Leistungen zur Existenzsicherung in Anspruch nehmen.
Für das kommende Jahr sind im Bundeshaushalt fünf Milliarden
Euro zur Förderung von Hartz-IV-Empfängern veranschlagt – 105 Millionen Euro
mehr als 2019. Pro Kopf stünden theoretisch für jeden Leistungsberechtigten rund
1.200 Euro zur Verfügung. Weil die Jobcenter Gelder für Verwaltungskosten
abzweigen, kommen die Erhöhungen allerdings nicht immer bei den Betroffenen an.
In
Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für
Arbeit (BA) neue fachliche Weisungen zu Sanktionen im Hartz-IV-System
verabschiedet. Im Gegensatz zu einem früheren Entwurf legen die Weisungen das
Urteil großzügig aus: Zukünftig soll es weder Sanktionen von mehr als 30 Prozent
der Sozialleistung, noch schärfere Kürzungen für Jüngere geben.
Im November 2019 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 41.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 7.700 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 33.000 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im November 2019 wurden insgesamt 2.500 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 600 in die EVL und knapp 1.900 in die TaAm.
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