27. November 2019
Obwohl das Bundesverfassungsgericht Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent der Sozialleistung für verfassungswidrig erklärt hat, sollen auch in Zukunft Kürzungen oberhalb dieser Grenze möglich sein. Das geht aus einem Entwurf der überarbeiteten fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.