Februar 2020: 46.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im Februar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 46.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 9.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 36.500 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Februar 2020 wurden insgesamt 2.000 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Januar 2020: 42.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im Januar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 44.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 8.800 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und knapp 34.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Januar 2019 wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

2019: ÖgB

Im Jahr 2019 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 106.000 Personen in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2019 die Arbeitsgelegenheiten (AGH), besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, sowie die mit dem Teilhabechancengesetz neu eingeführten Instrumente Eingliederung von Arbeitslosen (EVL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es monatlich knapp 74.000 Teilnahmen in den AGH, knapp 4.200 Teilnahmen in der EVL und rund 19.700 Teilnahmen in der TaAM.

Außerdem befanden sich weitere Maßnahmen in der Restabwicklung: Der Beschäftigungszuschuss (BEZ), die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde 2012 gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum Instrument FAV zusammengefasst. Die FAV wiederum wurde durch das Teilhabechancengesetz von der EVL abgelöst. Laut BA-Statistik gab es im Jahr 2019 gab es monatlich rund 1.800 Teilnehmende im BEZ und 4.700 Teilnehmende in der FAV.

Das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter führten während ihrer Laufzeit wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Im ESF-Bundesprogramm wurden 2019 monatlich noch knapp 2.000 Teilnehmende gefördert. Im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt lag die monatliche Teilnehmerzahl im Jahresdurchschnitt 2019 offiziell noch bei einer Person, was auf den Restbestand von 16 Teilnehmenden im Januar 2019 zurückzuführen ist.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.