Im Februar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 46.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 9.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 36.500 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Februar 2020 wurden insgesamt 2.000 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.
Im Januar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 44.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 8.800 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und knapp 34.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Januar 2019 wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.
Insgesamt 150.000 Langzeitarbeitslose
will die Große Koalition bis 2024 in den sozialen Arbeitsmarkt integrieren. Im Februar
2020 waren knapp 46.000 Personen in einer geförderten Stelle am sozialen
Arbeitsmarkt tätig.
Im Jahr 2019
zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 106.000 Personen in
Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform
2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten
Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die
Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.
Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2019 die
Arbeitsgelegenheiten (AGH), besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, sowie die mit
dem Teilhabechancengesetz neu eingeführten Instrumente Eingliederung von
Arbeitslosen (EVL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Jahresdurchschnitt
2019 gab es monatlich knapp 74.000 Teilnahmen in den AGH, knapp 4.200
Teilnahmen in der EVL und rund 19.700 Teilnahmen in der TaAM.
Außerdem befanden sich weitere Maßnahmen in der Restabwicklung: Der Beschäftigungszuschuss (BEZ), die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde 2012 gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum Instrument FAV zusammengefasst. Die FAV wiederum wurde durch das Teilhabechancengesetz von der EVL abgelöst. Laut BA-Statistik gab es im Jahr 2019 gab es monatlich rund 1.800 Teilnehmende im BEZ und 4.700 Teilnehmende in der FAV.
Das
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das ESF-Bundesprogramm zur
Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter führten während ihrer
Laufzeit wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Im ESF-Bundesprogramm
wurden 2019 monatlich noch knapp 2.000 Teilnehmende gefördert. Im Bundesprogramm
Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt lag die monatliche Teilnehmerzahl im
Jahresdurchschnitt 2019 offiziell noch bei einer Person, was auf den Restbestand
von 16 Teilnehmenden im Januar 2019 zurückzuführen ist.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.
Im Jahr 2019 zählte die
Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 106.000 Personen in Maßnahmen der
öffentlich geförderten Beschäftigung. Die öffentlich geförderte Beschäftigung
ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Grund dafür sind die neuen
Maßnahmen aus dem Teilhabechancengesetz.
Um diese Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenAblehnenErfahren Sie mehr