Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die „neue Grundsicherung“ im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant

Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden wir unter der Überschrift Entscheidung über Umge­staltung des Bürgergelds zur Grundsicherung vorgewarnt: »Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.«

Damit wird eine monatelange und teilweise unterirdische Debatte über das „Bürgergeld“ (und über 5,5 Millionen Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung nach SGB II beziehen) einen vorläufigen parlamentarischen Abschluss finden.

Auf den letzten Metern vor dem parlamentarischen Zieleinlauf wurden einige Änderungen vorgenommen und in den Gesetzestext eingebaut.

»Im parlamentarischen Verfahren ging es noch um Detailfragen: So sollen die Jobcenter etwa mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit erhalten als ursprünglich geplant. Etwas lockerer sollen in Härtefällen die neuen Maximalhöhen für Mieten gehandhabt werden, zumindest dann, wenn Kinder im Haushalt sind.
Nachgeschärft wird dagegen bei Terminversäumnissen: Jobcenter können sogar ein amtsärztliches Attest verlangen, nicht nur einen Schein vom Hausarzt. Auch Arbeitgeber sollen bei Sozialleistungsmissbrauch künftig stärker belangt werden«, kann man einem Artikel von Julius Betschka entnehmen.

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles hat die hier relevante Ausschussdrucksache und vor allem dankenswerterweise eine konsolidierte Lesefassung des SGB II (neu) zur Verfügung gestellt:

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden am 2. März 2026 die finalen SGB II-Änderungen abgestimmt, diese kommen diese Woche in die 2. und 3. Lesung und werden wahrscheinlich in der vorliegenden Form am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen. Tacheles hat dazu eine Lesefassung des Gesetzestextes erstellt, damit dieser lesbar und verstehbar wird.

Ausschussdrucksache 21(11)104 vom 2. März 2026

Konsolidierter SGB II-Gesetzestext, Stand: 3. März 2026

Zurück in den Bundestag und wieder den Blick auf die abschließende Lesung des Gesetzes am Donnerstag, dem 5. März 2026 gerichtet:

Zum einen und im Kern geht es um den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“. Aber da ist noch mehr:

Abgestimmt wird zudem über zwei Vorlagen der AfD-Fraktion. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605).

Des Weiteren entscheiden die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Zu den vier Anträgen wird ebenfalls eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales erwartet.