Am 5. März 2026 wurde die „Abschaffung“ des Bürgergeldes und die Implementierung einer „neuen“ Grundsicherung mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen – also CDU/CSU und SPD – im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelungen können – vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat (wobei das 13. SGB II-Änderungsgesetz kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist) – weitgehend im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
Aber war da nicht noch ein Rest an Widerstand gegen die Abwicklung des erst 2023 eingeführten Bürgergeldes innerhalb einer der mitregierenden Parteien?
Kurz vor Weihnachten 2025 konnte man unter der Überschrift Die SPD wird das Bürgergeld nicht los lesen: »Der SPD-Vorstand ist mit einem möglichen Mitgliederentscheid beim Bürgergeld konfrontiert.« Lesen wir weiter: »Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld hat eine wichtige Hürde genommen: Ein Parteisprecher teilte … auf Anfrage mit, dass das in der ersten Stufe erforderliche Quorum von einem Prozent der Mitgliederunterschriften erreicht ist und das Begehren somit erfolgreich eingeleitet wurde. Die Initiatorinnen des Vorhabens fordern, dass anders als vergangene Woche vom Kabinett beschlossen die Sanktionen beim Bürgergeld nicht verschärft werden.«
Das war der erste Schritt bzw. die erste Hürde: »In der zweiten Stufe wird nun das eigentliche Begehren starten: Auf einer Onlineplattform können SPD-Mitglieder ihre Unterstützung erklären.« Und wann würde diese zweite Hürde genommen?
| Die Online-Plattform zum Mitgliederbegehren in der SPD findet man hier: ➔ https://mitgliederbegehren.org |
| Dort gibt es auch ein „Statement zur Abschaffung des Bürgergelds durch CDU/CSU und SPD im Bundestag“. Darin: »Die neue Grundverunsicherung zeichnet sich durch eine Kultur des Misstrauens aus. Immer wieder wurde in den letzten Monaten von Seiten der CDU/CSU dieses Misstrauen gegenüber Menschen im Bürgergeldbezug gesät. Die neue Grundverunsicherung trägt dazu bei, Armut zu zementieren. Die Vermittlung erhält Vorrang vor der Weiterbildung. Menschen werden genötigt, unsichere Jobs anzunehmen, wodurch sie oft innerhalb kürzester Zeit erneut im Bürgergeldbezug landen. Stattdessen können Weiterbildungen finanzielle Sicherheit und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.Stattdessen sehen sie sich mit noch härteren Sanktionen konfrontiert. Wird etwa ein Termin zum dritten Mal nicht wahrgenommen, sollen die Zahlungen komplett gestrichen werden können. Das bringt keine Sicherheit. Die Liste der Verschärfungen ist lang. Auch die Vorgaben zur Angemessenheit der Wohnung werden trotz Wohnungsnot strenger, und erarbeitetes Erspartes für Notfälle oder fürs Alter soll schneller miteinberechnet werden. Wir finden diese Verschärfungen falsch. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten in der SPD, aber auch auf der Straße, gegen diese Verschärfungen gekämpft.« |
»Als erfolgreich gilt das Begehren, wenn sich innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der 365.000 Parteimitglieder – also etwa 73.000 Menschen – hinter die Forderung stellen. In dem Fall müsste der Vorstand entscheiden, ob er dem Begehren stattgibt. Lehnt er es ab, folgt eine Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern.«
In dem damaligen Beitrag werden drei Initiatorinnen des Mitgliederbegehrens genannt: Eva-Maria Weimann (stellvertretende SPD-Parteivorsitzende in Bayern), Melissa Butt (Landesvorstand in Thüringen) und Franziska Drohsel (SPD Berlin, ehemalige Juso-Vorsitzende).
Am 23. Februar 2026 wurde dann berichtet: »Nur wenige SPD-Mitglieder haben sich bislang an der Kampagne gegen die neue Grundsicherung beteiligt.«
Was genau muss man sich unter „nur wenige SPD-Mitglieder“ vorstellen?
»Es sieht nicht gut aus für das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld. Vor genau zwei Monaten gestartet, haben nach Angaben von Mitinitiatorin Eva-Maria Weimann bislang erst weniger als 3.000 und damit nicht mal ein Prozent der 348.000 SPD-Mitglieder das Begehren unterzeichnet. Für einen Erfolg wären knapp 70.000 Unterschriften nötig, die Frist hierfür endet in vier Wochen.«
Das ist wahrlich eine überschaubare Größenordnung.
»Eine gewisse Ratlosigkeit ist der stellvertretenden SPD-Chefin von Bayern anzumerken. „Wir tragen alles aus dem Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU mit, was ins Autoritäre geht und das Leben für Betroffene prekärer macht wie eben die neue Grundsicherung – und alles, was progressiv ist, machen wir nicht“, sagt Weimann mit Blick auf ihre Partei.«
Nun muss man feststellen, dass mit dem Beschluss vom 5. März 2026 die Messe gelesen ist.
In Verbindung mit der molekularen Beteiligung am Mitgliederbegehren innerhalb der SPD ist dann diese Formulierung am Ende des unmittelbaren „Statements zur Abschaffung des Bürgergelds durch CDU/CSU und SPD im Bundestag“ nur konsequent:
| „Mit dem heutigen Beschluss hat sich unser Mitgliederbegehren leider erledigt.“ |