Die Daumenschrauben sollen angezogen werden mit den Verschärfungen bei den Leistungsminderungen im Zuge des 13. SGB II-Änderungsgesetzes, mit dem das kurzlebige „Bürgergeld“ Geschichte und die „neue Grundsicherung“ auf die Bühne treten wird.
Nachdem die mediale, politische und gesetzgeberische Schlacht geschlagen ist, wird es nun um die konkrete (Nicht-)Umsetzung gehen. Und damit richtet sich der Blick auf die Jobcenter vor Ort. Und die müssen nicht nur Sanktionen verhängen und deren (rechtssichere) Anwendung sicherstellen, sondern sie werden auch im Zuge der Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) mit Arbeit versorgt werden. So sieht das veränderte SGB II vor, dass die bisherige Karenzzeit für zu hohe Mieten nicht fortgeführt wird. Jobcenter prüfen also früher, ob die Wohnung und die Miete angemessen sind.
In diesem Kontext sind dann solche Meldungen einzuordnen: Neue Grundsicherung: Berliner Jobcenter befürchten Probleme bei der Betreuung psychisch Kranker. In den Berliner Jobcentern arbeiten rund 5.700 Beschäftigte, auf die eine Menge zusätzlicher Arbeit zukommen wird.
➞ Von den knapp vier Millionen Einwohnern der Stadt betreuen die zwölf Berliner Jobcenter nach eigenen Angaben 430.000 Personen, die auf lebenssichernde Leistungen angewiesen sind. Das ist deutlich mehr als im Bundesschnitt. Hinter der Zahl verbergen sich 236.000 Familien oder Bedarfsgemeinschaften. 320.000 Personen stufen die Jobcenter als erwerbsfähig ein.
Die Leiter der Jobcenter Mitte und Lichtenberg befürchten mit Blick auf die Umsetzung der neuen rechtlichen Regelungen Schwierigkeiten. So könnte die Frage über die angemessene Höhe der Wohnkosten sowie die Betreuung psychisch Kranker die Mitarbeiter der Jobcenter vor Probleme stellen. »Sie werden wohl öfter Hausbesuche machen müssen.«
Hausbesuche? Das verbinden die meisten Menschen mit a) früheren Zeiten und b) Ärzten, die einen Krankenbesuch zu Hause gemacht haben und auch heute noch soll es sowas geben. Aber Jobcenter?
Ja, auch für die ist das ein Thema: So hat der Gesetzgeber neben der Möglichkeit von schärferen Sanktionen auch die Pflicht ins Gesetz geschrieben, dass die Jobcenter bei den Betroffenen nach dem Rechten sehen. Es könnte ja sein, dass diese wegen einer psychischen Krankheit nicht ihre Wohnung verlassen können.
Auf der einen Seite schimmert hier ein Restschutzgedanke durch, nachdem nicht Menschen getroffen werden sollen von den existenzbedrohenden Leistungsminderungen, die vielleicht deshalb nicht zu einem oder mehreren Terminen im Jobcenter erschienen sind, weil sie dazu aus welchen Gründen auch immer gar nicht in der Lage sind.
Sofort könnte dem einen oder anderen natürlich auch der Gedanke kommen, dass man eine darüber laufende Herausnahme aus der Sanktionierung auch in dem einen oder anderen Fall als „Schlupfloch“ verwenden kann, in dem man also beispielsweise eine „psychische Erkrankung“, die gar nicht gegeben ist, instrumentalisiert, um sich dem Sanktionsregime zu entziehen. Wenn man diese Möglichkeit in die Rechnung mit aufnimmt, dann ergibt sich daraus zwingend eine wie auch immer geartete Überprüfung seitens der Jobcenter. Aber wenn das nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch gemacht werden soll, dann braucht man dafür Ressourcen – deren Einsatz aber auch Sinn machen können. Dazu Stimmen aus Berlin:
„Mit den neuen Sanktionsregelungen der neuen Grundsicherung, die bei psychisch Erkrankten vorsieht, diese persönlich anzuhören, kommt ein riesiges Ressourcenthema auf uns zu. Wann immer ein Außenteam dann eine aufsuchende Anhörung macht, müssten zwei Sachbearbeiter losgehen“, sagt Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Mitte.
Seiner Meinung nach ist die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung dennoch wichtig. „Wir haben in der Vergangenheit unter anderem Menschen in ihrem Zuhause angetroffen, bei denen sich die Papiere bis zur Decke stapelten. Die haben teilweise vollständig die Orientierung verloren. Denen können und wollen wir nicht voreilig das Geld streichen“, sagt Mania.«
| Hausbesuche durch das Jobcenter Die Rechtsgrundlage für Hausbesuche (Außenermittlungen) durch das Jobcenter im SGB II setzt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener sozialrechtlicher und verfassungsrechtlicher Normen zusammen: Ermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X): Das Jobcenter ist verpflichtet, den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Ein Hausbesuch dient als zulässiges Beweismittel in Form einer Inaugenscheinnahme nach § 21 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Zulässigkeit der Beweiserhebung (§ 6 Abs. 1 SGB II): Zur Aufklärung der Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld (insbesondere Unterkunft und Heizung) kann das Jobcenter Außendienstmitarbeiter einsetzen. Vgl. ausführlicher die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit § 6 SGB II Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Außendienst. Stand 01.01.2023. Die Wohnung ist grundgesetzlich geschützt (Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG). Ein Hausbesuch ist rechtlich immer das letzte Mittel und darf nur erfolgen, wenn der Sachverhalt nicht durch mildere Mittel (z. B. Nachweise, Kontoauszüge) geklärt werden kann und ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Mitarbeiter des Jobcenters in die eigene Wohnung zu lassen. Man kann den Zutritt verweigern. Allerdings kann eine unbegründete Verweigerung dazu führen, dass das Jobcenter die Leistung (z. B. für die Miete) mangels nachgewiesener Hilfebedürftigkeit versagt oder kürzt, da der Leistungsberechtigte grundsätzlich in der Beweis- und Mitwirkungspflicht steht. |
Das Thema Hausbesuche ist nicht eindeutig nur der repressiven Seite zuzuordnen, man kann durchaus eine schützende und helfende Dimension erkennen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat mehrfach betont, psychisch erkrankte Menschen vor Sanktionen schützen zu wollen. Und das wäre auch die Intention hinter den gesetzgeberischen Änderungen im SGB II. Nach den gesetzlichen Änderungen muss es eine persönliche Anhörung geben, wenn eine psychische Erkrankung bekannt ist. Sicher gut gemeint, aber sofort stellen sich zahlreiche Umsetzungsfragen hinsichtlich der „persönlichen Anhörung“. Was macht man beispielsweise, wenn die betroffenen Menschen gar nicht in der Lage sind, eine „klassische“ persönliche Anhörung im Jobcenter zu realisieren?
Vor diesem Hintergrund interessant ist eine solche Aussage: „Es müsste verpflichtend sein, einen Hausbesuch zu machen“. Und das sagt nicht etwa der CDU-Generalsekretär Carste Linnemann, der überall Arbeitstotalverweigerung wittert. Sondern Jürgen Leuther. Der ist Sprecher der Deutschen Depressionsliga und hat den psychischen Druck der Behörden selbst erlebt.1
Wie wirken Sanktionsandrohungen auf Menschen in einer depressiven Phase? Dazu Leuther mit seinem unmittelbaren Erfahrungshintergrund: »Das ist Gift für Menschen in einer Depression. Ich bin selbst auch mal erkrankt, und in dieser Zeit war ich nicht in der Lage, meine Wohnung zu verlassen oder mich um Dinge zu kümmern. Dabei war ich als ausgebildeter Therapeut ein Profi, ich habe lange selbst Menschen in depressiven Phasen geholfen, ich kannte das ganze Hilfesystem. All das hat mir nichts genutzt. Ich bin nicht mehr zum Arzt gegangen. Der hat mich nicht mehr krankgeschrieben und dann wurde mein Krankengeld eingestellt.«
Und generell: »Depressionen können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Schreiben mit Sanktionsdrohungen bauen auf jeden Fall zusätzlichen Druck auf und erhöhen die psychische Belastung. Manche haben sowieso schon Angst davor, ihre Briefe zu öffnen. Sie denken, dass sie die Inhalte nicht verstehen oder nicht bewältigen können.«
Vor einer eventuellen Leistungsminderung sollen Jobcenter die „Gelegenheit zu einer persönlichen Anhörung“ ermöglichen. „Gelegenheit“, auch wieder so eine schwammige Begrifflichkeit. Die kann man eng und abweisend auslegen – oder eben anders.
Und wie positioniert sich Leuther an dieser Stelle? Seiner Meinung nach müsse es »verpflichtend sein, einen Hausbesuch zu machen, am besten in Kombination mit einem sozialpsychiatrischen Dienst und einem Sozialarbeiter. Wenn man wirklich psychisch kranken Arbeitslosen helfen will, braucht man viel mehr aufsuchende Hilfen. Das kann das Jobcenter nicht allein lösen. Man braucht Teams von Psychologen, Ärzten, Sozialarbeitern, die mit den Menschen Post und Behördengänge durchgehen, vielleicht Medikationen klären.«
Das hört sich nach einer Menge Aufwand an. Zugleich sieht auch Leuther: »Viele Behörden sind knapp besetzt, überlastet und haben lange Bearbeitungszeiten. Da ist wenig Zeit, auf individuelle Belastungen einzugehen.«
Insofern kann das »nur mit einem gut ausgebauten ambulanten Hilfsnetzwerk funktionieren.« Das muss aber erst einmal da sein oder auf- und ausgebaut werden. Zweifel daran, dass sich das in diese Richtung entwickeln wird, sind angesichts der tatsächlichen Entwicklungen sicher angebracht. Insofern könnte es sein, dass die durchaus vorhandenen Ermöglichungspotenziale, die in dem Instrument Hausbesuche stecken, von vornherein verschüttet werden und wenn, dann wird auf die eher oder eindeutig repressive Seite der Hausbesuchsmedaille geschaut.
Man wird genau hinschauen (müssen), wie sich die vom Gesetzgeber sicher mit guten Motiven eingeführte „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ in der Praxis einer oftmals nur noch Mangelverwaltung entwickeln wird.
Fußnote
- Jürgen Leuther ist Diplom-Pädagoge und Systemischer Therapeut mit langjähriger Berufserfahrung in der Sozialpsychiatrie. Er durchlebte 2017/18 eine schwere depressive Krise. Seinen vielfältigen Erfahrungsschatz bringt er bei der DDL (Deutsche Depressionsliga) zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit depressiven Erkrankungen ein. Er gehörte dem Vorstand der DDL seit 2021 an und war auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2025 zum Vorsitzenden gewählt worden. Am 30. April 2026 wurde gemeldet, dass er sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hat. ↩︎