Am Vorabend der „neuen“ Grundsicherung: Zahl der Leistungsminderungen im vergangenen Jahr deutlich angestiegen

»Die Jobcenter haben im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht«, berichtet die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Zahl der Leistungsminderungen ist 2025 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Vor dem Hintergrund, dass mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz, also der Ablösung des bisherigen Bürgergeldes durch die sogenannte „neue“ Grundsicherung, die Sanktionsregelungen im SGB II deutlich verschärft werden, ist für eine Interpretation der Zahlen das Jahr 2025 der folgende Hinweis der BA von Bedeutung: »Im vergangenen Jahr wurden die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert. Dadurch konnten die Regeln, die zuvor mehrmals verändert wurden, kontinuierlich wirken.«

Wie haben sich die Zahlen entwickelt?

Schaut man in die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit, dann wird dort die Entwicklung der Zahl der Leistungsminderungen nur von 2020 bis 2025 dargestellt. Betrachtet man hingegen die Entwicklung seit 2007 (siehe Abbildung oben), dann erkennt man den „Systembruch“ seit 2020. In den beiden Corona-Pandemie-Jahren wurde die bis dahin praktizierte Sanktionierung aufgrund der Ausnahmesituation außer Kraft gesetzt, es wurde damals ein Sanktionsmoratorium vor dem Übergang zum „Bürgergeld“ erlassen und die Sanktionsregelungen wurden entschärft. Das erklärt den Einbruch der Leistungsminderungszahlen ab 2020. 

Es gab 2025 insgesamt 461.600 neu festgestellte Leistungsminderungen – zugleich berichtet die Bundesagentur für Arbeit, dass 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von mindestens einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren. Der Unterschied erklärt sich daraus, dass im Laufe eines Jahres eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person auch von mehreren Leistungsminderungen betroffen sein kann.

Mehr als 460.000 Sanktionen und ein Anstieg der damit verbundenen Leistungsminderungen von 25 Prozent gegenüber 2024 – diese großen Zahlen müssen aber relativiert werden bei Berücksichtigung der Grundgesamtheit: Die BA weist selbst darauf hin, dass 2025 im Schnitt nur 0,9 (2024: 0,7) Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von mindestens einer Leistungsminderung betroffen waren – also nur ein sehr kleiner Teil der Leistungsberechtigten.

Aus welchen Gründen werden Leistungen gemindert?

In einem Teil der öffentlichen Debatte wird bei dem Thema Sanktionen und Leistungsminderungen oftmals der Eindruck erweckt, es gehe hierbei um „faule“ Arbeitslose, die eine zumutbare und auch verfügbare Erwerbsarbeit willentlich ablehnen und denen deshalb die Grundsicherungsleistung reduziert wird.

Tatsächlich aber haben die Jobcenter im vergangenen Jahr 85,5 Prozent der Leistungsminderungen aufgrund von Meldeversäumnissen verhängt, wenn die Betroffenen ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen sind. 2025 entfielen von den mehr als 460.000 Leistungsminderungen insgesamt etwa 394.600 Minderungen auf entsprechende Meldeversäumnisse.

Die viel diskutierte (angebliche) Verweigerungshaltung hinsichtlich der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme spielt bei den tatsächlichen Sanktionszahlen nur eine relativ kleine Rolle: In diesem Kontext verhängten die Jobcenter im vergangenen Jahr 31.000 Leistungsminderungen – das waren lediglich 6,7 Prozent aller verhängten Leistungsminderungen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass es 31.000 Personen waren – es können auch weniger gewesen sein, denn die BA weist an dieser Stelle ebenfalls darauf hin: Es lässt »sich statistisch nicht auswerten, ob eine Person einmalig oder mehrmals ihre Mitwirkungspflicht beim Integrationsprozess verletzt hat.«