Jobcenter beklagen unterschiedliche Hindernisse bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung in der Grundsicherung

Häufig passen die Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten von Arbeitslosen nicht zu den Anforderungen ausgeschriebener Stellen. Das gilt besonders in der Grundsicherung (SGB II). Dann bietet es sich bei einem Teil der Betroffenen an, mit Hilfe einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (wieder) den Anschluss herzustellen.

»Jobcenter können die Weiterbildung von Leistungsberechtigten durch entsprechende Maßnahmen fördern und so deren langfristige Integrationschancen verbessern. Darunter fallen sowohl kürzere Qualifizierungen wie ein Lkw-Führerschein oder ein Computerkurs als auch solche, die zu einem Berufsabschluss führen.«

»Doch eine aktuelle Befragung der Jobcenter zeigt: Fehlende Vorkenntnisse auf Seiten der Leistungsberechtigten, knappe Haushaltsmittel und fehlende Teilzeitangebote sind Hindernisse auf dem Weg zur Weiterbildungsteilnahme.«

Darüber berichten Christopher Osiander und Sarah Bernhard vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Beitrag Grundsicherung: Knappe Haushaltsmittel und unzureichende Teilzeitangebote erschweren die geförderte berufliche Weiterbildung

Da war doch was?

Osiander und Berhard weisen zu Recht darauf hin, dass der Bereich der beruflichen Weiterbildungsförderung politisch ein Auf und Ab erleben musste. Im Jahr 2022, als die 2023 in Kraft getretene Bürgergeldreform auf den gesetzgeberischen Weg gebracht wurde, war eines der Ziele ausdrücklich, »gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren«, um langfristig stabile Beschäftigung zu ermöglichen. Dafür wurde zum einen der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschwächt, also der Vorrang der Vermittlung in eine Beschäftigung vor anderen Maßnahmen. Die Politik hat damals die langjährige Forderung von Arbeitsmarktexperten aufgegriffen, mehr in die Qualifizierung gerade der Grundsicherungsbezieher zu investieren, um dauerhafte Integrationsperspektiven zu eröffnen.
Mittlerweile haben wir wieder eine Rolle rückwärts: Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz, mit dem das „Bürgergeld“ noch im Kleinkindstadium wieder abgestoßen und durch die „neue Grundsicherung“ ersetzt wurde, gab es eine Rückabwicklung und der Vermittlungsvorrang ist wieder eingeführt worden (mit einigen sehr begrenzten Ausnahmen).

Außerdem wurden finanzielle Anreize für die Geförderten eingeführt oder entfristet: Während einer berufsqualifizierenden Weiterbildung erhalten Leistungsberechtigte zusätzlich zum Regelsatz 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Nach bestandenen Zwischen- oder Abschlussprüfungen bekommen sie zudem eine Weiterbildungsprämie von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro.1

Und mit dem angesprochenen Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 hat man weitergehend die Förderung beruflicher Weiterbildung neu geordnet – mit dem ausdrücklichen Ziel einer Entlastung des Bundeshaushalts. Und wie will man den Bundessäckel von steuerfinanzierten Ausgaben entlasten?

Man spielt Verschiebebahnhof – also man „entlastet“ den Bundeshaushalt und lässt Dritte, in diesem in zahlreichen sozialpolitischen Handlungsfeldern gerne praktizierten Spiel konkret die Beitragszahlergemeinschaft der Arbeitslosenfinanzierung, die Rechnung zahlen. Osiander und Bernhard formulieren das so:

»Seit dem Jahr 2025 liegt die Finanzierung der Weiterbildung deshalb nicht mehr bei den Jobcentern, sondern bei den Agenturen für Arbeit – und damit bei der Arbeitslosenversicherung, nicht mehr beim Bund.«

Nun sind die Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, weiterhin bei den Jobcentern und die müssen ebenfalls weiterhin die Weiterbildungsbedarfe bei ihren „Kunden“ oder „Klienten“ ermitteln. Danach allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit die weitere Beratung der betroffenen Personen. Nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit prüft seit der Neuregelung die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt letztlich die Maßnahme und trägt die Kosten.

In Zeiten, in denen überall Deregulierung und Abbau bürokratischer Strukturen und Prozesse gefordert wird, ist dieses Fazit der beiden IAB-Wissenschaftler leider nicht überraschend:

»Die Umsetzung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wird damit sowohl für Jobcenter als auch Leistungsberechtigte komplizierter.«

Und das hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf die sowieso schon rückläufige berufliche Weiterbildungsförderung im SGB II. Dazu diese Abbildung aus dem Beitrag von Osiander/Bernhard:

»Im Rechtskreis des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II … hat die Förderung beruflicher Weiterbildung in den letzten Jahren quantitativ an Bedeutung verloren … Im Jahr 2024 waren knapp 100.000 Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen zu verzeichnen – bei einem jahresdurchschnittlichen Bestand von etwa vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Jahr 2025, nach der Neuregelung der Zuständigkeit, waren die Eintrittszahlen nochmals deutlich rückläufig. Laut Statistik der Bundesagentur lagen sie um etwa 13 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.«

Schaut man bis in den 2000er Jahre zurück, dann wird der Kahlschlag erkennbar, den wir in diesem Bereich der beruflichen Weiterbildungsförderung zur Kenntnis nehmen müssen:

➔ Nach dem Hoch im Jahr 2009 mit weit über 230.000 Eintritten in eine geförderte berufliche Weiterbildung waren die Zahlen stark rückläufig, stagnierten dann in den 2020er Jahren und gingen ab dem Jahr 2024 nochmals stark zurück auf nur noch rund 81.000 Eintritte im Jahr 2025.

Und was sagen die Jobcenter-Mitarbeiter?

Man muss wissen, dass das IAB beauftragt wurde, die 2023 in Kraft getretene Bürgergeld-Reform zu begleiten und zu evaluieren. In diesem Kontext hatte man als einen Baustein die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld, kurz OnJoB, in die Welt gesetzt.

➞ Hierbei handelt es sich um eine bundesweite Wiederholungsbefragung von Jobcenter-Beschäftigten. Es werden Erfahrungen und Einschätzungen zum Bürgergeld bei Beschäftigten in 360 Jobcentern erhoben. OnJoB richtet sich sowohl an die Geschäftsführungen aller Jobcenter als auch an eine Zufallsstichprobe von Jobcentern und Jobcenter-Beschäftigten aus dem Bereich Beratung und Vermittlung sowie aus der Leistungsgewährung.  Bei der ersten Befragungswelle im Frühjahr 2024 nahmen 3.100 Beschäftigte aus Jobcentern teil.

Welche persönlichen und institutionellen Hemmnisse nehmen Beschäftigte in Jobcentern bei dem von ihnen betreuten Personenkreis wahr?

Persönliche Hemmnisse …

Die befragten Jobcenter-Mitarbeiter wurden gebeten, die aus ihrer Sicht häufigsten persönlichen Weiterbildungshemmnisse bei Bürgergeld-Berechtigten zu benennen.

➔ »Knapp 70 Prozent der befragten Jobcenter-Beschäftigten nennen fehlendes Vorwissen der Leistungsberechtigten als ein häufiges Weiterbildungshemmnis. Dazu zählen zum Beispiel unzureichende Grundkenntnisse oder mangelnde Sprachkenntnisse. Es fehlt demnach aus Perspektive der Jobcenter häufig schon an den notwendigen bildungsbezogenen Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Teilnahme. Dies spricht dafür, bei Personen, denen man zumindest mittelfristig eine Qualifizierungsmaßnahme zutraut, zunächst andere Maßnahmen wie Sprachkurse vorzuschalten.«

➔ »57 Prozent der befragten Fachkräfte aus den Jobcentern sehen zudem fehlende Motivation für Weiterbildung als bedeutsames Hemmnis. Die Befragungsergebnisse geben allerdings keinen Aufschluss darüber, worauf diese fehlende Motivation der Leistungsberechtigten in den Augen der Befragten zurückzuführen ist.«

➔ «Ebenfalls von erheblicher Bedeutung sind nach Einschätzung der Jobcenter-Beschäftigten gesundheitliche Probleme. Sie werden von 50 Prozent der Befragten als häufiges Hindernis genannt.«

➔ 50 Prozent der befragten Jobcenter-Mitarbeiter sehen zudem fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten als Weiterbildungshindernis. Aus Sicht der Jobcenter gibt es offenbar gerade unter Alleinerziehenden und Müttern ein bislang noch unerschlossenes Potenzial für Weiterbildungen.

Im Durchschnitt haben die Befragten knapp 2,8 Hemmnisse angegeben. Sie identifizieren also eine ganze Reihe an potenziellen persönlichen Hürden für die erfolgreiche Teilnahme von Bürgergeld-Berechtigten an einer beruflichen Weiterbildung.

… und institutionelle Hürden

Aus einer Liste mit vorgegebenen Hemmnissen konnten die befragten Jobcenter-Mitarbeiter maximal zwei auswählen. 

➔ »Am häufigsten nennen die Befragten fehlende Möglichkeiten für Weiterbildungen in Teilzeit (37 %). Dieser Befund korrespondiert mit den bereits dargestellten Ergebnissen: Da solche Formate vor allem für Personen mit betreuungspflichtigen Kindern geeignet und sinnvoll sein dürften, dürfte deren Fehlen vor allem für diese Personengruppe ein Hindernis darstellen.« 

➔ 30 Prozent sehen das knappe Weiterbildungsbudget der Jobcenter als institutionelles Hemmnis. Das deckt sich mit der seit Jahren kritisierten Unter- und Fehlfinanzierung der Mittel, die eigentlich für Eingliederungsleistungen zu Verfügung gestellt wurden. Vgl dazu ausführlicher Sell 2025.

Neben diesen beiden Hauptpunkten wurden weitere institutionenseitige Hürden genannt:

»23 Prozent bemängeln zudem unpassende Weiterbildungsinhalte. 21 Prozent nennen die Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit als eines der zwei wichtigsten Hemmnisse – ein Aspekt, der seit dem Jahr 2025 durch die oben beschriebene Neuordnung der Weiterbildungsförderung wichtiger geworden sein dürfte. 19 Prozent der Befragten kritisieren die Qualität der Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus sehen 16 Prozent in zu langen Pendeldauern zur Weiterbildungsstätte ein Problem. Letzteres dürfte vor allem im ländlichen Raum häufiger auftreten, wo es weniger Bildungsträger gibt und diese über öffentliche Verkehrsmittel schwieriger zu erreichen sind als in Ballungsgebieten.«

Und wie sieht man in den Jobcentern die Verschieberitis zu den Arbeitsagenturen?

Seit Anfang 2025 müssen sich die Jobcenter aufgrund des Verschiebens der Finanzierungslast in die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung mit der zuständigen Agentur für Arbeit darüber abstimmen, ob Leistungsberechtigte an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können.

»Die Jobcenter-Beschäftigten bewerten diese Neuorganisation insgesamt eher kritisch …  Nur 13 Prozent der Befragten stimmen der Aussage (eher oder voll und ganz) zu, dass Bürgergeld-Berechtigte von der Weiterbildungsberatung der Agenturen für Arbeit profitieren; 66 Prozent hingegen sehen dies „überhaupt nicht“ oder „eher nicht“. 49 Prozent stimmen (eher oder voll und ganz) zu, dass es für Bürgergeld-Berechtigte nun schwieriger geworden sei, eine Weiterbildung zu bekommen. Zudem empfinden 69 Prozent der Befragten die Abstimmung zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit als aufwändig.«

Und mit Blick auf möglichst „passende“ Qualifizierungsmaßnahmen sehr ernüchternd:

(Nur) »31 Prozent sehen in der Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit – also der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen für das kommende Jahr – die Bedarfe des Jobcenters berücksichtigt.«

Das Fazit von Osiander und Bernhard:

»Institutionelle und persönliche Hemmnisse erschweren oder verhindern die Weiterbildungsteilnahme von Bürgergeld-Berechtigten. Einige dieser Hemmnisse, zum Beispiel fehlendes Vorwissen oder fehlende Motivation, lassen sich durch entsprechende Maßnahmen und qualitativ hochwertige Beratung zumindest teilweise abbauen.

Schwieriger ist dies bei strukturellen Faktoren: Die Kombination aus fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und fehlenden Teilzeitangeboten dürfte insbesondere Müttern oder Alleinerziehenden den Zugang zu Qualifizierungen erschweren. Dies ist ein Problem, das die Jobcenter nicht alleine lösen können. Ähnliches gilt für ein auskömmliches Weiterbildungsbudget oder die Passung der Weiterbildungsinhalte.«

Fußnote

  1. Leider kann man an diesem Beispiel das sich immer schneller drehende Karussell der Richtungsänderungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik erkennen: Mit dem Bürgergeldgesetz hat man die bereits 2016 eingeführte und ursprünglich bis 2023 befristete „Weiterbildungsprämie“ nach § 87a SGB III für Maßnahmen, die zu einem Abschluss in einem beruflichen Ausbildungsberuf führen, zum 1. Juli 2023 entfristet. Dieses System einmaliger Prämien hat man mit dem Bürgergeldgesetz weiterentwickelt und um zwei Komponenten ergänzt, die weiter ausgreifen (sollen): Zum einen mit dem „Weiterbildungsgeld“ von monatlich 150 Euro zusätzlich, wenn man an einer Maßnahme teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt (§ 87a SGB III). Und in der Grundsicherung hat man den § 16j SGB II verankert, der einen „Bürgergeldbonus“ in Höhe von zusätzlich 75 Euro monatlich vorsieht, wenn man einer bestimmten Maßnahme teilnimmt, die zwar nicht zu einem Berufsabschluss führt, aber mindestens acht Wochen dauert und das Qualifikationsprofil verbessern soll. Aber bereits 2024 wurde dann im Zuge der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt der gerade erst eingeführte „Bürgergeldbonus“ wieder abgeschafft. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag von Stefan Sell (2024): (Monetäre) Anreize für berufliche Qualifizierung: Kaum eingeführt, schon ist er wieder weg. Der „Bürgergeldbonus“. Und Österreich macht es anders, in: Aktuelle Sozialpolitik, 10.01.2024.
    ↩︎