Der eine oder andere wird sich an das Jahr 2023 erinnern: Damals gab es eine intensive und teilweise skandalisierend ausgestaltete Diskussion über die angebliche oder tatsächlich geringe Arbeitsmarktintegration der vor allem im Frühjahr 2022 nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen. Das würde in anderen Ländern viel besser funktionieren.
Am 18. Oktober 2023 initiierten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Bundesagentur für Arbeit vor diesem Hintergrund den „Job-Turbo“. Das Projekt wollte „richtungsweisende Impulse für eine rasche und nachhaltige Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt“ setzen. Das war im damaligen aufgeheizten Klima einer kritischen Diskussion der (nicht) gelingenden Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vor allem im Kontext der Hervorhebung der schleppenden Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine hochpolitische Angelegenheit, was man dadurch zu unterstreichen versuchte, dass ein „Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen“ in Person von Daniel Terzenbach aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingesetzt wurde. Bis zum 31. Juli 2024 begleitete dieser Sonderbeauftragte die Umsetzung des Programms.
Der Sonderbeauftragte hat im November 2024 diese Auswertung des Programms aus seiner Perspektive veröffentlicht:
➔ Daniel Terzenbach (Hrsg.) (2024): Der Job-Turbo. Erfahrungsbericht des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt, November 2024
Es ist an dieser Stelle festzuhalten: Mit dem Job-Turbo sollte die Arbeitsmarktintegration aller geflüchteten Menschen adressiert werden, nicht nur der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die aber in der zunehmend kritischer werdenden öffentlichen Debatte damals in den Mittelpunkt gerückt wurden.
Lassen wir den damaligen Sonderbeauftragten selbst zu Wort kommen, was denn mit diesem Turbo erreicht werden sollte:
»Der Job-Turbo ist eine Initiative der Bundesregierung, die die bisherige, primär qualifikationsadäquate Strategie zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt um den Aspekt der Schnelligkeit erweitert. Damit geht Deutschland einen besonderen Weg. Denn andere europäische Länder setzen entweder auf eine schnellstmögliche Arbeitsintegration („Work-First“) und nehmen damit verbundene negative Effekte in Kauf, oder sie verfolgen eine umfassende „Arbeitsmarktvorbereitung“, welche die Arbeitsaufnahme in Teilen deutlich verzögert.
Der Kerngedanke des Job-Turbos ist es, geflüchtete Menschen mit grundständigen Deutschkenntnissen frühzeitig in Arbeit zu integrieren und ihre Weiterentwicklung parallel zum Beruf voranzutreiben. Statt auf perfekte Deutschkenntnisse, umfassende Weiterbildungen und die Anerkennung bestehender Qualifikationen zu warten, ermöglicht der Job- Turbo so den „Einstieg zum Aufstieg“.« (Terzenbach 2024: 4)
Das liest sich nicht nur nach einem anspruchsvollen „Sowohl-als-auch“-Ansatz, sondern in der Praxis bedeutete die angestrebte Annäherung an die „Work-First“-Philosophie eine erhebliche Intensivierung der entsprechenden Vermittlungsbemühungen der Jobcenter, denn von alleine wird das nicht gelingen können.
Im Herbst des Jahres 2024 wurden wir dann mit solchen Meldungen konfrontiert: Bundesrechnungshof: Vernichtendes Urteil über Heils „Job-Turbo“. Der Bundesrechnungshof hat den Versuch des Bundesarbeitsministers bewertet, ukrainische Geflüchtete schneller in Arbeit zu bringen – das Ergebnis, so der Artikel, sei „verheerend“.
Mit dem „Job-Turbo“ sollte alles besser werden: Durch Maßnahmen wie mehr Beratungsgespräche, eine frühzeitige Anerkennung von Qualifikationen und eine schnellere Vermittlung in den Job sollte die Erwerbstätigkeit unter den Geflüchteten deutlich erhöht werden. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass dies nicht gelungen sei. Die Prüfung habe „erhebliche Defizite der Jobcenter bei der Integrationsarbeit ergeben“, so wurde aus dem Prüfbericht der Behörde zitiert.1
Der Bundesrechnungshof hatte damals den Stab über den „Job-Turbo“ gebrochen: Es liege keinerlei Evidenz dafür vor, dass der „Job-Turbo“ eine positive Wirkung habe: „Ob durch ihn eine stärkere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt stattfindet, kann das BMAS (Bundesarbeitsministerium) bisher nicht verlässlich nachweisen.“ Insofern sei auch der von Heil versprochene Entlastungseffekt für den Bundeshaushalt 2024 in Höhe von rund einer Milliarde Euro sowie die prognostizierte Ausgabeminderungen für die Folgejahre fragwürdig.
Insgesamt also tatsächlich ein ganz schlechtes Zeugnis, das 2024 ausgestellt wurde.
Mit Zeitverzögerung: Der „Job-Turbo“ war doch ein Erfolg!
Im vergangenen Jahr konnte man dann auf einmal so etwas lesen: »Deutschland hat eine der erfolgreichsten Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete hervorgebracht. Ja genau, das Land, in dem die Kommunen über Belastungsgrenzen klagen und Politiker in Talkshows die in ihren Augen zu geringe Erwerbstätigkeitsquote von Geflüchteten kritisieren. Der sogenannte Jobturbo, so heißt es in einer Studie des Forschungsinstituts Immigration Policy Lab, zählt im internationalen Vergleich zu den wirksamsten Programmen, um Geflüchtete schnell in Arbeit zu bringen. In den vergangenen zwei Jahren haben demnach mindestens 102.000 Geflüchtete in Deutschland so einen Job gefunden – 58.000 von ihnen aus der Ukraine, rund 44.000 aus anderen Herkunftsländern.« Das ist einem in der ZEIT veröffentlichten Beitrag von Tina Groll und Clara Suchy entnommen.
Die von den beiden Autorinnen in ihrem Beitrag zitierte „Studie des Forschungsinstituts Immigration Policy Lab“ findet man hier:
➔ Jens Hainmueller et al. (2025): Refugee Labor Market Integration at Scale: Evidence from Germany’s Fast-Track Employment Program, Stanford University and ETH Zurich: Immigration Policy Lab, September 2025
Hainmueller et al. (2025) haben Daten aus rund 300 der insgesamt mehr als 400 Jobcenter bundesweit ausgewertet. Die Studie ist eine der umfassendsten Auswertungen des Job-Turbo bislang. Den Erfolg führen die Wissenschaftler auf zwei Aspekte zurück:
➞ Zum einen wurden Geflüchtete so deutlich häufiger zu Beratungsterminen eingeladen, im Schnitt alle sechs Wochen.
➞ Zum anderen wurde der Integrationsprozess nicht abgewürgt: Sprach- und Integrationskurse konnten abgeschlossen, ausländische Abschlüsse anerkannt werden. Erst danach erfolgte die Vermittlung in Arbeit.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich gemeldet: Der Job-Turbo hat die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten deutlich beschleunigt
»Der Job-Turbo sollte Geflüchtete nach Abschluss der Integrationskurse schneller in Arbeit bringen. Eine Evaluation auf Basis von Statistikdaten der Bundesagentur für Arbeit zeigt nun: Die intensivere Betreuung durch die Jobcenter erhöhte den Übergang in Beschäftigung deutlich. Besonders stark profitierten ukrainische Geflüchtete. Hinweise darauf, dass die stärkere Förderung zulasten anderer Arbeitsloser ging, finden sich nicht.« So beginnt der Beitrag Der Job-Turbo hat die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten deutlich beschleunigt von Jens Hainmüller et al. – es handelt sich also um die Autoren, die sich bereits 2025 zu Wort gemeldet hatten.
Eine Evaluation auf Basis der Statistikdaten der BA könne zeigen, dass der Ansatz des „Job-Turbos“ die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt beschleunigt hat. Besonders deutlich fällt der positive Effekt bei ukrainischen Geflüchteten aus. Aber auch bei Geflüchteten aus anderen wichtigen Herkunftsländern zeigen sich deutlich häufigere Übergänge in Beschäftigung.
Die vom IAB präsentierte Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum von Oktober 2022 bis August 2025 und basiert auf monatlich erhobenen Längsschnittdaten der Jobcenter. Dabei wurden die Entwicklungen bei ukrainischen Geflüchteten und Geflüchteten aus acht weiteren wichtigen Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) mit einer Kontrollgruppe von anderen arbeitslosen Migrantinnen und Migranten verglichen, die bislang nicht Zielgruppe des Job-Turbo sind.
Beratungsintensität deutlich gestiegen
Im September 2023, also im Monat vor dem Start des Job-Turbos, lag die Kontaktquote zwischen Jobcentern und ukrainischen Geflüchteten im Schnitt bei 27,8 Prozent. Mit anderen Worten: In diesem Monat hatten 27,8 Prozent der durch das Jobcenter betreuten ukrainischen Geflüchteten mindestens einen Beratungstermin beim Jobcenter.
In den 23 Monaten nach dem Start des Job-Turbos erhöhte sich die Kontaktquote im Schnitt um rund 15 Prozentpunkte. Damit lag die Zahl der Kontakte um rund 54 Prozent höher als vor Beginn des Job-Turbos . Positive Effekte zeigen sich dabei in allen Arbeitsmarktregionen.
Die Ergebnisse kommen beeindruckend daher:

Besonders auffällig sei: »Die Kontaktquoten stiegen bereits kurz nach Start des Job-Turbos deutlich an und blieben anschließend über den gesamten Beobachtungszeitraum bis August 2025 erhöht. Das gilt insbesondere für die ukrainischen Geflüchteten. Dies spricht dafür, dass der Job-Turbo nicht nur kurzfristige Aktivierungseffekte erzeugt, sondern die Vermittlungsprozesse nachhaltig verändert hat.«
Übergänge in Beschäftigung haben stark zugenommen
Für die 300 untersuchten Jobcenter ergeben sich aus dem Job-Turbo demnach circa 58.000 zusätzliche Beschäftigungsaufnahmen von ukrainischen Geflüchteten innerhalb des Untersuchungszeitraums von 23 Monaten.
Die positiven Effekte des Job-Turbos zeigen sich bei ukrainischen Geflüchteten über nahezu alle Altersgruppen hinweg und für Frauen und Männer gleichermaßen. Besonders stark waren die Effekte bei Personen im mittleren Erwerbsalter.
➔ Dass auch Frauen jüngeren und mittleren Alters deutlich profitierten, ist insofern bemerkenswert, weil die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter aufgrund des hohen Anteils alleinstehender Mütter als besonders herausfordernd gilt, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Beitrag. Das muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Kombination aus hohen Betreuungsanforderungen für die Kinder, fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten und sprachlichen Hürden zunächst dazu geführt, dass nur wenige alleinerziehende ukrainische Frauen eine Beschäftigung aufnahmen
Ein weiterer wichtiger Befund sei, dass der Job-Turbo überwiegend zu einem Zuwachs regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung geführt habe. Übergänge in Minijobs spielten dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
»Bei ukrainischen Geflüchteten stieg der Übergang sowohl in Helfertätigkeiten als auch in qualifizierte Tätigkeiten deutlich an. Selbst Übergänge in hochqualifizierte Beschäftigung, also Tätigkeiten auf Spezialisten- und Expertenniveau, nahmen zu – wenn auch von einem niedrigerem Ausgangsniveau aus. Bei anderen Geflüchteten konzentrierten sich die zusätzlichen Beschäftigungsaufnahmen dagegen stärker auf Helfertätigkeiten.«
Und wie ist das mit der Nachhaltigkeit der Job-Aufnahme?
»Der Anteil der Beschäftigungsaufnahmen, die zu einer durchgehenden Beschäftigung von mindestens zwölf Monaten führten, stieg insbesondere bei ukrainischen Geflüchteten deutlich an. Es finden sich also keine Hinweise darauf, dass die Jobcenter vor allem kurzfristige oder instabile Beschäftigungsverhältnisse vermittelt hätten.«
Angeblich finden sich auch keine Hinweise auf Verdrängungseffekte
»Es finden sich keine Hinweise darauf, dass die intensivere Förderung von Geflüchteten zulasten anderer Arbeitsloser ging. Weder für deutsche Arbeitslose noch für andere Migrantinnen und Migranten zeigen sich negative Effekte des Job-Turbos auf Beratungsintensität oder Beschäftigungsübergänge. Auch in Jobcentern mit besonders hohen Anteilen von Geflüchteten lassen sich keine systematischen Verdrängungseffekte nachweisen.«
Fazit
Insgesamt sprechen die Ergebnisse für eine Verbindung von grundlegender Sprachförderung, intensiver Beratung durch Jobcenter und möglichst frühem Arbeitsmarkteintritt.
Nicht wirklich überraschend beenden Wissenschaftler ihre Darstellung von Studienergebnissen mit dem Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf:
»Welche Kombination langfristig die besten und möglichst qualifikationsadäquaten Ergebnisse erzielt, sollte Gegenstand weiterer Forschung sein.«
- Folgende Punkte wurden von den Rechnungsprüfern moniert:
Zu häufig habe eine Beratung während der Integrationskurse gefehlt. 2024 habe bei jedem dritten Fall keine Beratung stattgefunden, obwohl die Integrationskurse viermal häufiger abgebrochen würden, wenn die Geflüchteten nicht währenddessen beraten würden.
Angaben von Geflüchteten seien nur mangelhaft oder gar nicht überprüft worden, etwa wenn sie Integrationskurse unter Verweis auf gesundheitliche Gründe verweigerten oder abbrachen. „Die Jobcenter ließen sich nicht immer ein ärztliches Attest als Beleg vorlegen“, heißt es im Prüfbericht.
Oft würden die Jobcenter Lebensläufe, Kenntnisse und Fertigkeiten nicht oder nicht vollständig erfassen. So wurden 2024 bei 18 Prozent der Geflüchteten der Stand der Sprachkenntnisse nicht dokumentiert, in weiteren 24 Prozent der Fälle sogar gar nicht aktuell erfasst. Dies aber sei Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. „Die Jobcenter müssen die Erfassung von Daten über Geflüchtete daher deutlich verbessern“, mahnt der Bundesrechnungshof.
Zu häufig sei von der eigentlich als „Ausnahmeregel“ gedachten Maßnahme Gebrauch gemacht worden, Geflüchteten eine Vermittlung in Arbeit nicht zuzumuten. Dies kann berechtigt sein, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben und keine Kinderbetreuung existiert. Die Jobcenter hätten aber häufig verpasst, zu klären, ob die Kinder nicht vielleicht schulpflichtig sind oder ein Elternteil oder ein anderer Verwandter die Betreuung übernehmen könne, so die Prüfer.
Die Vermittlungsvorschläge der Jobcenter hätten bei den für 2024 geprüften Fällen in weniger als ein Prozent zu einer Einstellung geführt. ↩︎