Eine „modernisierte und digitalisierte“ Arbeitsförderung? Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das im Namen trägt, erstmals behandelt

Am Freitag, dem 25. September 2026, wurde in erster Lesung im Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ behandelt. »Mit dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden«, kann man auf der Seite des Deutschen Bundestages lesen, wo über die kurze Debatte berichtet wird.

Die halbstündige Behandlung des Themas im Plenum des Bundestages kann man sich hier anschauen und anhören:

Der Gesetzentwurf

Den Entwurf der Bundesregierung kann man im Original als Bundestags-Drucksache hier herunterladen:

➔ Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, BT-Drs. 21/7870 vom 07.09.2026

Was berichtet der Bundestag über den vorliegenden Gesetzentwurf?

➞ Das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern führe zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht.

➞ Aufgrund des demografischen Wandels stehe die Bundesagentur für Arbeit zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne sie bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter.

➞ Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden.

➞ „So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“

Wenn denn die Inhalte des Gesetzentwurfs umgesetzt werden, dann wird das erst einmal Geld kosten. Also der Bundesagentur für Arbeit. Schaut man in den vorliegenden Gesetzenwurf, dann kann man dem entnehmen: »Mit dem Gesetzentwurf sind Mehrausgaben in Höhe von rund 8 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 11 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 verbunden.«

Dem Entwurf kann man außerdem entnehmen: »Darüber hinaus fallen in Erfüllung der mit diesem Gesetzesentwurf verbundenen Regelungen bei der Bundesagentur für Arbeit auf Basis ihrer Personal- und Sachkostenpauschalen nach vollem Inkrafttreten jährliche Personal- und Sachkostenbedarfe in Höhe von rund 0,2 Millionen Euro sowie einmalige Umstellungsaufwände inklusive IT-Aufwände in Höhe von rund 8,1 Millionen Euro an.« (BT-Drs. 21/7870: 3). 

Die einen werden belastet, die anderen entlastet. Also das behauptet die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Unter „Erfüllungsaufwand“ wird uns das hier in Aussicht gestellt:

➞ »Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein neuer Erfüllungsaufwand. Vielmehr werden sie jährlich um einen Zeitaufwand von insgesamt rund 942.000 Stunden entlastet. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr um rund 8 Millionen Euro an Sachaufwand entlastet.«

Und die Wirtschaft soll sich auch freuen dürfen:

➞ »Der Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein laufender Erfüllungsaufwand. Vielmehr wird sie pro Jahr um rund 11 Millionen Euro entlastet.«

Bereits an der Höhe der zusätzlichen Kosten bzw. Entlastungen kann man erkennen, dass wir hier nicht wirklich über einen Gesetzentwurf sprechen, der tiefgreifende Veränderungen beinhaltet – zumindest steht der ambitioniert daherkommende Titel des Gesetzentwurfs in einem ambivalenten Verhältnis zu den (angeblichen) Kosten und Nutzen.

Die Opposition versucht dagegen zu halten und ein viel größeres Bild zu malen

Sowohl die AfD wie auch die Grünen haben es sich nicht nehmen lassen, dem Entwurf der Bundesregierung mit eigenen Anträgen zu kontern, die beide mit natürlich unterschiedlichen Intentionen das Fass Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung viel größer aufzumachen:

Eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit einer Stärkung des Versicherungsprinzips fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten, BT-Drs. 21/8126 vom 22.09.2026).1

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kontert mit einem Antrag, in dem eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation gefordert wird (Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation, BT-Drs. 21/8127 vom 22.09.2026).2

Die beiden Anträge verdienen eine genauere Auseinandersetzung in Form eines eigenen Beitrags.

Wie geht es weiter?

Im Anschluss an die halbstündige Aussprache im Plenum des Bundestages wurde der Gesetzentwurf sowie die beiden Anträge von AfD und Grünen an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dort wird es dann auch eine öffentliche Sachverständigenanhörung geben. Die Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung bleibt auf der parlamentarischen Tagesordnung und es wird im weiteren Gang des Prozesses erneut berichtet werden, was am Ende tatsächlich herauskommen wird.

  1. Der Bundestag berichtet dazu: »Die Arbeitslosenversicherung stehe mit ihrer aktuell schwierigen Finanzlage exemplarisch für den zunehmenden finanziellen Druck auf die deutschen Sozialkassen insgesamt. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verzeichneten gemäß einschlägiger Fachstatistiken steigende Beitragssätze und wachsende Finanzierungsprobleme, führen die Abgeordneten in dem Antrag aus. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die Finanzierungsstruktur der Arbeitslosenversicherung nach dem Versicherungsprinzip neu zu ordnen, indem versicherungsfremde Leistungen gesetzlich eindeutig als solche definiert und vollständig, transparent und dauerhaft aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Sämtliche Leistungen und Maßnahmen müssten eindeutig einem Rechtskreis (Zweites oder Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III) zugeordnet und jede Misch-, Quer- oder Kofinanzierung zwischen SGB II und SGB III beendet werden. Im Falle der Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sollen die hierdurch entstehenden Mehrbelastungen durch steuerliche Entlastungen vollständig kompensiert werden, fordert die Fraktion.« ↩︎
  2. Zu dem Antrag der Grünen berichtet der Deutsche Bundestag: »„Eine zukunftsfähige Arbeitslosenversicherung kann die Menschen während ihres gesamten Erwerbslebens, von der Berufsberatung und Ausbildung am Beginn des Erwerbslebens, über die Arbeitssuche und die Weiterbildung bis hin zur sozialen Absicherung von Übergängen im Erwerbsleben begleiten. Um diesen Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen gerecht zu werden, soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung bei der Arbeitsförderung unter anderem eine stärkere Konzentration auf die wirtschaftlichen Transformationsprozesse. Bestehende regionale Strukturen für Beratung, Vernetzung und Qualifizierung müssten gestärkt, betriebsübergreifende Lösungen für Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert sowie Kurzarbeit und Transferinstrumente stärker mit Qualifizierung verbunden werden. Weiterbildung soll noch stärker als bisher als wichtiges Instrument der Transformation und Fachkräftesicherung finanziell und strukturell ausgeweitet werden. Auch müsse geprüft werden, wie in Zeiten zunehmender hybrider Erwerbsverläufe Absicherungslücken besser geschlossen werden könnten, heißt es in dem Antrag.« ↩︎