Der Bundesrechnungshof kritisiert den Entwurf des Haushalts für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für 2027 und identifiziert eine Schieflage in der Verwendung der Mittel für die Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Während die Verwaltungskosten seit mehreren Jahren die veranschlagten Zahlen übersteigen, werden die vorgesehenen Mittel für die Eingliederung in Arbeit (die zudem gegenseitig deckungsfähig sind) nicht ausgeschöpft. Nun sollen die Mittel für die Eingliederung in Arbeit auch als Deckungsreserve für berufsbezogene Deutschsprachförderung herangezogen werden. Der Bundesrechnungshof fordert in seinem Bericht, die einzelnen Titel jeweils bedarfsgerecht zu veranschlagen.
Beratung zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2027
Der Bericht des Bundesrechnungshofs mit dem Titel »Information über die Entwicklung des Einzelplans 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027« vom 11. September 2026 wurde von table.media veröffentlicht und richtet sich an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Es handelt sich dabei um einen Beratungsbericht, der auf Prüfungserkenntnissen des Bundesrechnungshofs basiert und für die Beratungen zum Haushalt Empfehlungen formuliert.
Schwierige finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen des BMAS Haushalts
Als Herausforderung bei der Erstellung der Haushaltspläne gelten der beabsichtigte Konsolidierungskurs der Bundesregierung sowie die schwache Konjunktur mit einem stagnierenden Arbeitsmarkt. Der Haushalt des BMAS erweist sich diesbezüglich als besonders herausfordernd aufgrund seiner Ausgaben, die überwiegend gesetzliche Pflichtleistungen beinhalten. Insofern ist der Konsolidierungsbeitrag, den der Haushalt des BMAS leisten kann, in Relation zum Gesamtbudget des BMAS eher gering bis eigentlich nicht vorhanden, wenn man nicht an die Pflichtleistungen geht.
Der Gesamthaushalt und der BMAS-Haushalt in Zahlen
Laut Bericht wird im Bundeshaushaltsplan mit Gesamtausgaben von 555,4 Mrd. Euro gerechnet. Der Haushaltsplan des BMAS macht mit 201,5 Mrd. Euro einen Anteil von 36,3% der geplanten Gesamtausgaben aus und entspricht damit dem größten Etat des Bundeshaushalts.
Drei Themen nehmen dabei einen Großteil der Ausgaben im Jahr 2027 ein: Leistungen für die Rentenversicherung (132,0 Mrd. Euro), die Grundsicherung für Arbeitsuchende (50,8 Mrd. Euro) und die Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung (13,1 Mrd. Euro).

Zusammensetzung der Kosten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die 50,8 Mrd. Euro für die Kosten der Grundsicherung im Jahr 2027 setzen sich wie folgt zusammen: 27,7 Mrd. Euro für das Grundsicherungsgeld, 13,15 Mrd. Euro für die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizungen, 5,25 Mrd. Euro für Verwaltungskosten und 4,7 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Zwei Titel und ein Finanzierungsproblem: Verwaltungskosten und Mittel zur Eingliederung in Arbeit
Zwei Befunde hinsichtlich der Kosten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende stehen im Mittelpunkt der Kritik, die der Bundesrechnungshof an den Haushaltsplanungen des BMAS übt: Die Verwaltungskosten der Jobcenter überschreiten dauerhaft die Haushaltsansätze und gleichzeitig werden die Mittel zur Eingliederung in Arbeit nicht ausgeschöpft.
So soll in nahezu allen gemeinsamen Jobcentern mehr Personal eingesetzt sein, als laut Betreuungsschlüssel vorgesehen. Für die Verwaltung der Grundsicherung gibt der Bundesrechnungshof in Konsequenz die Empfehlung Einsparpotenziale (von bis zu 450 Millionen Euro jährlich) zu prüfen – und die Mittel zur Eingliederung in Arbeit werden in Kontrast dazu seit Jahren nicht ausgeschöpft.
Geringe Ausschöpfung trotz hoher verfügbarer Mittel
Ebenso wie im Entwurf 2027 stehen im Jahr 2026 4,7 Mrd. Euro zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung. Im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 wurden noch zwischen 80% und 88% der verfügbaren Mittel abgerufen. Im Jahr 2025 wurden 2,8 Mrd. Euro genutzt, was 68% des ursprünglichen Budgets entspricht.
Im Zeitraum zwischen Januar und Juli 2026 wurden bisher 1,54 Mrd. Euro verausgabt. Bei gleichbleibendem Mittelabfluss werden so bis Jahresende circa 2,6 bis 2,7 Mrd. Euro abgerufen. Dies entspricht damit lediglich circa 57% des verfügbaren Budgets von 4,7 Mrd. Euro.
Die Mittel zur Eingliederung in Arbeit als Universallösung
Zwischen den Titeln für Verwaltung und Eingliederung in Arbeit besteht gegenseitige Deckungsfähigkeit. Unter diesen Umständen ist es also nicht überraschend, dass Eingliederungsmittel regelmäßig zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet werden. Zwischen 2020 und 2025 wurden so insgesamt 6,3 Mrd. Euro »zweckentfremdet« verausgabt. 2025 belief sich die Summe auf 1,5 Mrd. Euro.
Die Haushaltsplanung für 2027 sieht nun vor, dass auch die berufsbezogene Deutschsprachförderung künftig teilweise über die Mittel zur Eingliederung in Arbeit abgesichert werden sollen. Ein neuer Haushaltsvermerk sagt, dass so bis zu 58 Mio. Euro aus »nicht in Anspruch genommenen Eingliederungsmitteln zur Deckung von Mehrausgaben für berufsbezogene Deutschsprachförderung herangezogen werden können«. Heißt: Der Eingliederungstitel soll neben den Verwaltungskosten der Jobcenter nun auch für diesen Bereich die Deckung sichern.
Kritik und Empfehlung des Bundesrechnungshofs
Auf Basis dieses Sachstands empfiehlt der Bundesrechnungshof Einsparpotenziale in den Jobcentern zu prüfen. Zudem kritisiert er, dass die Haushaltsansätze nicht ausreichend an den tatsächlichen Mittelbedarfen ausgerichtet sind. In Konsequenz empfiehlt er, die einzelnen Titel aus Transparenzgründen bedarfsgerecht zu veranschlagen.
| Zum Thema Verschiebebahnhof durch Umschichtungen zwischen den Mitteln für Eingliederungsleistungen und den Verwaltungskosten der Jobcenter zum Weiterlesen: ➔ Stefan Sell: Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“, in: Aktuelle Sozialpolitik, 28.10.2025 ➔ Stefan Sell: Steigende Verwaltungskosten, Umschichtungen von Mitteln für Eingliederungsleistungen und damit weniger Chancen für erwerbslose Menschen – und die Jobcenter arbeiten auch noch schlechter? Zur Ambivalenz von „Verwaltungskosten“, in: Aktuelle Sozialpolitik, 30.10.2025 |