Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien: Zwischen Ausbeutung und Arbeitsmarktintegration

Deutschland diskutiert über den Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialmissbrauch und Ausbeutung. Thematisiert wird in diesem Kontext insbesondere die Zuwanderung von Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Diese Menschen sind jedoch zumeist selbst Opfer krimineller Systeme im Kontext von Sozialleistungsmissbrauch – und sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt gleichzeitig einer prekären Lage ausgesetzt, wie ein kürzlich veröffentlichter IAQ-Report darstellt.

Der aktuelle Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung

Am 23. September 2026 wurde der »Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere in Zusammenhang mit EU-Zuwanderung« offiziell veröffentlicht. Bereits eine Woche zuvor war ein Entwurf von table.media veröffentlicht worden. Entsprechend wird das Thema nun medial seit über zwei Wochen diskutiert.

In einem Interview zum Thema »Sozialleistungsbetrug: Das ist organisierte Kriminalität«  in der Sendung »Morgenecho« (WDR 5) vom 17.09.2026 wurde Prof. Stefan Sell zum Thema befragt. Neben der Beleuchtung des Aktionsplans und des grundsätzlichen Problems wird dabei hinsichtlich der Zugewanderten aus dem EU-Ausland Folgendes deutlich:

»Das ist die organisierte Kriminalität, die Schrottimmobilien erwirbt und dann die Leistungen […] einstreicht. Das heißt, wir haben es hier eigentlich mit Kriminalitätsbekämpfung zu tun.« Des Weiteren sollten bei allen Aspekten zwei Punkte beachtet werden: »Erstens, sollten wir uns davor hüten die Betroffenen am Ende der Kette ganz unten zu Tätern zu machen. Sie sind im Regelfall Opfer. Sie werden selber ausgebeutet. Der zweite Punkt ist, wir sollten uns daran erinnern, dass wir bei aller berechtigter in Inaugenscheinnahme von solchen Strukturen nicht vergessen, wie viele Menschen aus Bulgarien und Rumänien hier ganz legal arbeiten und in wichtigen Bereichen, wo viele Deutsche gar keinen Fuß mehr reinsetzen, den Laden am Laufen halten […]« (O-Ton Prof. Stefan Sell)

IAQ-Report mit Anknüpfungspunkten zur aktuellen Debatte

Passend zur aktuellen Debatte hat das Institut Arbeit und Qualifikation am 15.09.2026 einen Report mit dem Titel »Desintegration durch Arbeit? Die Arbeitsmarktlage von Menschen aus Rumänien und Bulgarien im Ruhrgebiet« veröffentlicht.

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Im Report werden dabei mehrere Aspekte adressiert. Es wird festgestellt, dass das derzeitige Beschäftigungswachstum in der Bundesrepublik mit einem Zuwachs von über 5 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen (2014: 29,4 Millionen; 2024: 34,5 Millionen) insbesondere auf Menschen ohne deutschen Pass beruht, was in aktuellen Debatten häufig nicht thematisiert wird.

Die Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wuchs im selben Zeitraum von 2 Millionen (2014) auf etwa 5,3 Millionen (2024). Davon stammen 2,6 Millionen Menschen aus dem EU-Ausland. Davon haben wiederum insgesamt 690.000 Menschen eine rumänische oder eine bulgarische Staatsbürgerschaft.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse für Menschen aus Bulgarien und Rumänien

So üben Personen aus diesen Ländern insbesondere Tätigkeiten auf Helferniveau aus und sind im Niedriglohnbereich, insbesondere in der Leiharbeit, beschäftigt. Im Jahr 2024 betrug der Anteil an Personen mit rumänischer Staatsbürgerschaft im Niedriglohnbereich 45,1%, unter Personen mit bulgarischer Staatsbürgerschaft waren es 49,7%. Nach Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit 2015 waren diese Quoten noch höher, inzwischen haben sie sich auf diesem Niveau stabilisiert.

Beschäftigungsgruppen und Tätigkeiten nach Anforderungsniveau

Quelle: Schlee, Thorsten (2026), S. 11, Desintegration durch Arbeit? Die Arbeitsmarktlage von Menschen aus Rumänien und Bulgarien im Ruhrgebiet (IAQ-Report 2026-09). Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen. Datenbasis: BA 2025
(Anmerkung: EU-2 =Bulgarien und Rumänien zusammengefasst)

Keine gesellschaftliche Teilhabe trotz Arbeitsmarktintegration

»Oftmals besteht trotz Erwerbsarbeit Abhängigkeit von zusätzlichen sozialen Leistungen, sodass trotz Lohnarbeit Mechanismen sozialer Grenzziehung und der Reproduktion prekärer Lebensverhältnisse wirksam werden«, resümiert der IAQ Report.

Staatliche Transferleistungen trotz Erwerbstätigkeit

Zur Veranschaulichung konstruiert der IAQ-Report realistischen Fall einer fünfköpfigen geschlechterstereotypischen bulgarischen Familie: Der Vater in der Leiharbeit tätig, die Mutter übernimmt die Care-Arbeit. Bei einer 40-Stunden-Woche auf Mindestlohnbasis erhält der Vater ein Bruttoentgelt von 2.219,85 Euro. Das Nettoentgelt reicht somit nicht aus, um Miete und Lebensunterhalt zu sichern. So muss die öffentliche Hand dann mittels Wohngeldes und Kinderzuschlag unterstützen. Die Familie ist entsprechend trotz Erwerbstätigkeit »zugleich abhängig von Transferleistungen, die in gewisser Weise den quantitativen Ausbau der Niedriglohnbeschäftigung flankieren und Menschen gleichzeitig in doppelte Abhängigkeit – von Erwerbsarbeit und Sozialleistungen – führen«. Wird der Leiharbeitsvertrag kurzfristig nicht verlängert, wird die finanzielle Situation weiter verschärft: Bis das Arbeitslosengeld genehmigt wird, werden Wohngeld und Kinderzuschlag nicht weitergezahlt.

Abwertung und Prekarisierung statt Integration durch Arbeit

Die prekäre Situation wird flankiert durch die Abwertungen, die Menschen aus Bulgarien und Rumänien in alltäglichen Diskriminierungserfahrungen sowie im öffentlichen Diskurs erfahren. »Gerade der politische Diskurs über »Armutsmigration«, »Zuwanderung aus Südosteuropa« und »Leistungsmissbrauch« plausibilisiert den erfahrenen Alltagsrassismus von oben […] Das aktivierungspolitische Mantra einer »Integration durch Arbeit« verfehlt diese durch multiple Prekarisierungen geprägte Lebenslage systematisch« so der IAQ-Report.

Mehr zum Thema Sozialleistungsmissbrauch? Interview mit Prof. Stefan Sell (Ab Minute 02:28)