14. Juni 2017
Der Migrations-Monitor der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt: Immer mehr Migranten aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern arbeiten in Deutschland. Diese Menschen sind erheblich häufiger als deutsche Arbeitnehmer in Leiharbeit beschäftigt. Mehr als jeder zwölfte sozialversicherungspflichtig-beschäftigte Flüchtling arbeitet in der Arbeitnehmerüberlassung.
Knapp 664.000 erwerbsfähige Personen aus nichteuropäischen Asylherkunftsstaaten wurden im Mai 2017 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) statistisch erfasst. Nach Anerkennung ihres Asylantrages dürfen Flüchtlinge uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Bei Arbeitslosigkeit und/oder Hilfebedürftigkeit erhalten sie zunächst Hartz-IV-Leistungen. Nach der starken Fluchtmigration im Jahr 2015 und der Beschleunigung der Asylverfahren werden diese Menschen verstärkt in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar.
Jeder zwölfte Flüchtling in Leiharbeit
Die meisten Flüchtlinge arbeiteten laut BA-Statistik zum Stichtag 30.09.2016 im Gastgewerbe (16,8 Prozent). Auffallend ist jedoch, dass 8,5 Prozent, also mehr als jeder zwölfte Flüchtling, in Leiharbeit beschäftigt ist. Betrachtet man hingegen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer, spielt Leiharbeit quantitativ kaum eine Rolle: Nur 2,2 Prozent der deutschen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind bei einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt.
Die unterschiedliche Bedeutung von Leiharbeit für deutsche Arbeitnehmer und Arbeitnehmer aus nichteuropäischen Asylherkunftsstaaten zeigt sich unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Sowohl in geringfügiger als auch in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten Menschen aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern, gemessen an allen erwerbsfähigen Personen dieser Gruppe, häufiger als Deutsche in Leiharbeit.
Die Rolle von Leiharbeit sollte bei der Frage nach einer Integration von Flüchtlingen am deutschen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. So ist fraglich, wie nachhaltig diese Beschäftigungsform für die Betroffenen ist. Denn Arbeitsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung sind häufig nur von kurzer Dauer: Nahezu die Hälfte enden bereits innerhalb der ersten drei Monate (O-Ton berichtete).
Flüchtlinge kommen im Hartz-IV-System an – und auf dem Arbeitsmarkt
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich auch, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen aus Asylherkunftsländern insgesamt leicht zugenommen hat. Mittlerweile gehen 12,5 Prozent dieser Personengruppe einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Im März 2016 war es nur jeder Zehnte. Innerhalb der Bevölkerungsgruppe aus den acht stärksten Asylzuzugsstaaten sind die Anteile der Hartz-IV-Empfänger und Arbeitslosen allerdings sehr hoch. Im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem die SGB-II-Quote der Bevölkerung aus Asylherkunftsländern massiv angestiegen: Waren im März 2016 erst rund ein Drittel abhängig von Hartz-IV-Leistungen, waren es im Februar 2017 schon mehr als die Hälfte.
Nicht jeder Flüchtling hat Recht auf Hartz-IV-Leistungen
Dieser Anstieg hängt damit zusammen, dass Migranten erst nach dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch haben. Auch die noch niedrige Arbeitslosenquote von 51,4 Prozent steht in Verbindung mit laufenden Asylverfahren. Denn als arbeitslos im Sinne der Statistik gilt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnimmt (O-Ton berichtete).
Die Daten stammen aus dem Migrations-Monitor der Bundesagentur für Arbeit. In ihm enthalten sind nicht ausschließlich Flüchtlinge, sondern alle mit einer Staatsangehörigkeit aus den entsprechenden Staaten, die sich in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Menschen, die nicht während der aktuellen Migrationswelle eingewandert sind und schon seit Jahren in Deutschland leben.
Statistische Erfassung von Flüchtlingen
Die neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosen „im Kontext von Fluchtmigration“ liefert seit Juni 2016 ein genaueres Bild. Sie bildet Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung ab. Flüchtlinge mit Niederlassungserlaubnis (meist nach drei bis sieben Jahren Aufenthalt), sind nicht enthalten. Gleichzeitig werden nachgezogene Familienangehörige nicht berücksichtigt.
Die Werte der beiden Statistiken weichen geringfügig voneinander ab. Die Arbeitslosen im Kontext von Fluchtmigration, rund 146.000 Menschen im März 2017, machen 5,5 Prozent aller Arbeitslosen aus. Zusammen mit den Personen ohne Fluchtkontext summierte sich die Zahl der Arbeitslosen aus den genannten Staaten im selben Zeitraum auf rund 188.000 Personen (7,1 Prozent aller Arbeitslosen).
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Migrations-Monitor Arbeitsmarkt –Eckwerte, Mai 2017.
O-Ton Arbeitsmarkt, Flüchtlinge kommen im Hartz-IV-System an – und auf dem Arbeitsmarkt, 12.06.2016.