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Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankungen – ein Teufelskreis?

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Hartz-IV-Empfänger mit einer psychischen Erkrankung erhalten nicht ausreichend Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Förderungen. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor. Doch gerade Langzeitarbeitslosigkeit kann der psychischen Gesundheit schaden. Ein bedarfsgerechtes Förderangebot und mehr Teilhabe an der Arbeitswelt hingegen könnte die Situation der Betroffenen verbessern.

Psychisch Erkrankte, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, erhalten nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu selten Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. In einer in diesem Monat erschienenen Studie analysiert das IAB die Situation psychisch erkrankter Empfänger von Hartz-IV-Leistungen und ihre Betreuung durch die Jobcenter. Die Untersuchungen des IAB verweisen darauf, dass Arbeit auch für psychisch erkrankte Leistungsempfänger einen hohen Stellenwert hat. Umgekehrt erleben psychisch Erkrankte gerade langfristige Arbeitslosigkeit überwiegend als negativ. In einigen Fällen kann Arbeitslosigkeit jedoch auch eine Entlastung für die Betroffenen sein.

Auf Basis der Untersuchung fordert das IAB daher grundsätzlich, dass psychisch Erkrankte im Hartz-IV-Bezug bedarfsgerechte Förderangebote erhalten. Maßnahmen für diese Zielgruppe sollen möglichst eine Anschlussperspektive bieten, damit sie (vormals) Arbeitslose langfristig stabilisieren. Das IAB geht davon aus, dass psychisch Erkrankte auch nach der Integration in Arbeit noch auf intensive Betreuung angewiesen sind. Für die Personen, die keine Aussicht auf eine ungeförderte Beschäftigung haben, schlägt das IAB „längerfristige Beschäftigungsmaßnahmen (etwa im Sinne eines ‚sozialen Arbeitsmarkts‘)“ vor.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Psychische Erkrankungen häufen sich im Hartz-IV-System

Die Untersuchung des IAB deutet auf einen Teufelskreis aus Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit von Hartz IV und psychischen Erkrankungen hin. Einerseits wirkt sich eine (psychische) Erkrankung auf die Leistungs- und Vermittlungsfähigkeit einer Person aus. Psychische Erkrankungen werden daher vom IAB als sogenanntes Vermittlungshemmis eingestuft. Frühere Untersuchungen des IAB zeigen, dass bereits zwei Vermittlungshemmnisse wie z.B. Krankheit, Alter oder fehlende Ausbildung die Wahrscheinlichkeit einer Arbeitsaufnahme innerhalb eines Jahres auf nur acht Prozent zusammenschrumpfen lassen. Umgekehrt wirkt sich laut IAB-Studie (Langzeit-)Arbeitslosigkeit negativ auf die psychische Gesundheit von Hartz-IV-Empfängern aus.

Wie viele Menschen mit psychischen Erkrankungen von Hartz-IV-Leistungen leben, ist nach Angaben des IAB schwer zu beziffern. Das IAB verweist auf ältere Studien, in denen Fachkräfte in den Jobcentern den Anteil psychisch Erkrankter zwischen fünf und 40 Prozent schätzten. Fallmanager in den Jobcentern gingen hingegen in derselben Studie davon aus, dass in ihrer Betreuung die Hälfte bis zwei Drittel der Arbeitslosen psychisch erkrankt waren.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Beste, Jonas; Trappman, Mark, Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grundsicherung: Der Abbau von Hemmnissen macht‘s möglich, IAB-Kurzbericht 21/2016, 05.10.2016.

Oschmiansky, Frank; Popp, Sandra; Riedel-Heller, Steffi; Schwarzbach, Michaela; Gühne, Uta; Kupka, Peter, Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung, IAB-Forschungsbericht 14/2017, 05.10.2017.

O-Ton Arbeitsmarkt, Krankheit macht arbeitslos – Arbeitslosigkeit macht krank, 23.08.2016.