14. August 2018
Im ersten Quartal 2018 gab es rund 15 Prozent weniger Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als im gleichen Zeitraum in 2017. Hauptsächlicher Grund dafür ist aber nicht der Rückgang der Arbeitslosigkeit, sondern die angespannte Finanzsituation, vor allem auf der Seite der Jobcenter.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollen die Integration von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt unterstützen. Im ersten Quartal 2018 gab es knapp 794.000 Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum von Januar bis einschließlich März 2017 bedeutet das einen Rückgang um rund 143.000 Förderfälle beziehungsweise 15,3 Prozent. Dieser deutliche Einbruch lässt sich aber nicht alleine mit der sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland erklären. Denn die Zahl der Arbeitslosen im ersten Quartal ging im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent auf 2,52 Millionen zurück.
Starker Einbruch im Hartz-IV-System
Am stärksten ist der Einbruch der Förderleistung im Hartz-IV-System, geregelt durch das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II), zu beobachten: Dort wurden im ersten Quartal 2018 17,7 Prozent weniger Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Instrumente durchgeführt als im selben Zeitraum 2017. Im System der Arbeitslosenversicherung (Drittes Sozialgesetzbuch, SGB III) fielen die Einschnitte hingegen nicht ganz so gravierend aus. Dennoch erfolgten zwischen Januar bis März 2018 im SGB III 11,5 Prozent weniger Zuweisungen als im Vorjahreszeitraum.
Nicht der Rückgang der Arbeitslosigkeit, sondern vielmehr äußere Umstände haben die Kürzungen in der arbeitsmarktpolitischen Förderung für Arbeitslose und Arbeitsuchende verursacht. Wegen der späten Regierungsbildung und der deshalb verzögerten Festlegung des Bundeshaushalts befanden sich Jobcenter und Arbeitsagenturen unter vorläufiger Haushaltsführung. Die Kürzungen sind deshalb eher mit der angespannten finanziellen Situation zu erklären, in der sich gerade viele Jobcenter während der ersten Jahreshälfte befanden. Es ist zu vermuten, dass die Arbeitsagenturen die Einschnitte mit eigenen Mitteln aus dem System der Arbeitslosenversicherung zumindest teilweise auffangen konnten.
Kürzungen treffen neue Bundesländer am härtesten
Betrachtet man die Entwicklung in der arbeitsmarktpolitischen Förderung auf der Ebene der Bundesländer, zeigt sich ein Ost-West-Gefälle. So waren die Kürzungen fast ausnahmslos in den neuen Bundesländern am stärksten. Spitzenreiter im negativen Sinne ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem Rückgang der Zuweisungen um mehr als ein Viertel (26,8 Prozent). Am niedrigsten war der Rückgang dagegen mit zehn Prozent in Bayern.
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
Information der Servicestelle SGB II zur vorläufigen Haushaltswirtschaft 2018, 01.11.2017.