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Öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 geschrumpft

Im Jahr 2018 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 104.000 Personen in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.

In Deutschland nahmen im Jahr 2018 jeden Monat durchschnittlich 104.000 Personen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung teil. Gegenüber dem Vorjahr hat der monatliche Teilnehmerbestand um 10.600 Personen abgenommen (minus 9,2 Prozent). Das geht aus der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Die Sparmaßnahmen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung haben die Teilnehmerzahlen ab 2010 (dem Jahr nach der Wirtschaftskrise) von etwa 344.000 bis zum bisherigen Tiefststand von 99.800 Personen im Jahr 2015 sinken lassen. 2018 wurde nicht einmal ein Drittel der Teilnehmerzahlen von 2010 erreicht.

In den Jahren 2015 bis 2017 führten das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Beide Programme liefen jedoch im vergangenen Jahr aus. Im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden 2018 monatlich knapp 15.200 Teilnehmende gefördert. Im ESF-Bundesprogramm lag die monatliche Teilnehmerzahl 2018 bei knapp 8.000 Personen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Minus 74 Prozent bei den „Ein-Euro-Jobs“ seit 2010

Die Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung erreichten 2018 weniger als ein Drittel der Teilnehmerzahlen im Jahr 2010. Am stärksten sind die Arbeitsgelegenheiten (umgangssprachlich Ein-Euro-Jobs) von den Einsparungen betroffen. Wenn auch noch immer das zahlenmäßig wichtigste Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung, sank die Zahl der Teilnehmer zwischen 2010 und 2018 von 306.000 auf nur noch knapp 72.000 Personen, ein Rückgang um 76 Prozent.

Reformen im Teilhabechancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 können Langzeitbezieher von Hartz IV im neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Dieses wurde gemeinsam mit einer Neufassung der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) im Teilhabechancengesetz beschlossen. Zu diesem Zweck wurde eine Aufstockung des Budgets für arbeitsmarktpolitische Förderung beschlossen (O-Ton berichtete). Im Januar 2019 gab ersten Hochrechnungen der BA nach 399 Teilnahmen in der Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie 7.202 Teilnahmen in der FAV. Spätestens in einem Jahr wird sich zeigen, ob diese Reformen wieder zu einem Anstieg der öffentlich geförderten Beschäftigung führen werden.

Die letzte große Instrumentenreform wurde 2012 vorgenommen. Mit ihr wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) vollständig abgeschafft. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum damals neuen Instrument FAVzusammengefasst.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Regionaldirektionen (Jahreszahlen), Dezember 2018.

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monatszahlen), Januar 2019.

Bundesagentur für Arbeit, Ausgewählte arbeitsmarktpolitischen Instrumente – Deutschland (Zeitreihe Jahreszahlen).

Bild: Colourbox.de