zurück

2018: ÖgB

Im Jahr 2018 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 104.000 Personen in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2018 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sank die Teilnehmerzahl auf knapp 72.000 Personen. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde 2012 gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2018 rund 7.000 Teilnehmende.

Das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter führten 2016 und 2017 wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Beide Programme liefen jedoch im vergangenen Jahr aus. Im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden 2018 monatlich knapp 15.200 Teilnehmende gefördert. Im ESF-Bundesprogramm lag die monatliche Teilnehmerzahl 2018 bei knapp 8.000 Personen.