30. April 2019
Rund 2,37 Millionen Arbeitslose gab es im Februar 2019. Doch mit über 6,73 Millionen lebten fast dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Im Februar (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es rund 2,37 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber über 6,73 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Rund 901.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und knapp 5,9 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter rund 1,96 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Januar 2019). 67.000 (gerundeter Wert aus Dezember, aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.
Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit
In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als sogenannte Unterbeschäftigte. Im Februar 2019 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf über 3,29 Millionen Menschen (O-Ton berichtete).
Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhalten. Im Hartz-IV-System gelten fast zwei Drittel der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos (O-Ton berichtete). Darüber hinaus muss auf die vermutlich hohe Dunkelziffer an Leistungsberechtigten hingewiesen werden, die auf ihren Hartz-IV-Anspruch verzichten. Studien gehen davon aus, dass zwischen 34 und 50 Prozent der Menschen, die eigentlich Hartz-IV-Leistungen beziehen könnten, auf ihren Anspruch verzichten. Unter den Erwerbstätigen sind es Schätzungen zufolge sogar bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten (O-Ton berichtete).
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II, April 2019, Tabelle 3.
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, Februar 2019, Tabelle 2.
Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende, April 2019, S.26.
Bild: Colourbox.de