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DGB: Kritische Anmerkungen zur Umsetzung am „sozialen Arbeitsmarkt“

amnews-2-300x190 In einer Stellungnahme bilanziert der DGB die bisherige Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ein halbes Jahr nach dessen Inkrafttreten. Obwohl es zur Jahresmitte über 20.000 Förderungen gab, kritisiert der DGB die schleppenden Eintritte in die Maßnahmen und eine unzureichende Berücksichtigung der Sozialpartner.

Nach Einschätzung des DGB sind die Instrumente des Teilhabechancengesetzes (THCG) verhalten angelaufen. In einer Stellungnahme gelangt der Gewerkschaftsbund zu dem Schluss, dass der Aufbau der Arbeitsplätze am sozialen Arbeitsmarkt zwar im Vergleich mit vergangenen Programmen schneller voranging, jedoch bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt.

So habe es zwar bis Juli etwa 20.000 Zuweisungen in das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) gegeben, jedoch rücke damit die ursprünglich anvisierte Zielgröße von 150.000 Teilnehmenden in weite Ferne. Im Juni 2019 gab es nach der vom DGB zitierten Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 3.460 Zuweisungen in die TaAM. Nach Berechnungen des DGB würde es bis Mai 2021 dauern, eine Teilnehmendenzahl von 100.000 zu erreichen, wenn sich die Zugänge in das Instrument auf dem Niveau von Juni 2019 bewegen würden.

Mittel für sozialen Arbeitsmarkt bleiben ungenutzt

Besonders kritisch blickt der DGB auf die (fehlende) Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Nach einer vom DGB zitierten Auswertung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) für die 302 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung wurden im ersten Halbjahr 2019 für die TaAM insgesamt 58,1 Millionen Euro ausgegeben. Die Ausgaben für die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EVL), das zweite Instrument des THCG, lagen im selben Zeitraum bei rund 7,3 Millionen Euro.

Von den Ausgaben für die TaAM wurden 15,4 Millionen Euro aus dem Passiv-Aktiv-Transfer und 42,7 Millionen Euro aus dem Eingliederungsbudget der Jobcenter gedeckt. Somit betrug der Anteil der TaAM am gesamten Eingliederungsbudget lediglich 3,4 Prozent. Der DGB nennt zum Vergleich auch die Ausgaben für die eher kurzen Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Für sie gaben die Jobcenter im ersten Halbjahr 2019 mit insgesamt 429 Millionen Euro etwa zehnmal so viel Geld aus.

Laut Koalitionsvertrag sollte mit dem Teilhabechancengesetz während der aktuellen Legislaturperiode das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um eine Milliarde Euro pro Jahr aufgestockt werden. Allerdings sind diese Mittel nicht zweckgebunden und können sowohl für andere Fördermaßnahmen, als auch für die Deckung des Verwaltungshaushalts der Jobcenter genutzt werden.

DGB fordert stärkere Beteiligung der örtlichen Beiräte

In einer nichtrepräsentativen Umfrage des DGB bewerten die Gewerkschaftsvertreter in den örtlichen Beiräten der Jobcenter die bisherige Umsetzung des THCG als eher positiv. Allerdings habe die Erhebung ergeben, dass die Befragten Verbesserungsbedarf hinsichtlich der personellen Ausstattung der Jobcenter und den flankierenden Weiterbildungsmaßnahmen für Teilnehmende am sozialen Arbeitsmarkt sehen. Außerdem bleibe den örtlichen Beiräten ihr gesetzlich garantiertes Mitspracherecht in vielen Fällen faktisch verwehrt, da die Jobcenter den örtlichen Beirat entweder zu selten einberufen würden oder nicht alle notwendigen Informationen an die Sozialpartner weiterleiten würden. Somit könne der örtliche Beirat beispielsweise nicht der Aufsichtspflicht im Hinblick auf mögliche Verdrängungseffekte durch die Förderungen nachkommen.

Von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Erste Erfahrungen mit dem „Sozialen Arbeitsmarkt“, in: arbeitsmarkt aktuell Nr. 6, Oktober 2019.

O-Ton Arbeitsmarkt, Teilhabechancengesetz: Jobcenter nutzen Förderungen unterschiedlich, 16.10.2019.

O-Ton Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 2018: Höheres Budget, geringere Ausschöpfung, 16.09.2019.