8. Januar 2020
Im Dezember 2019 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 42.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Knapp 8.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und knapp 34.000 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Dezember 2019 wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 500 in die EVL und knapp 1.800 in die TaAm.