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Wie viele Kinder leben von Hartz IV – 1,5 oder doch 1,9 Millionen?

amnews-2-300x190Laut einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leben rund 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen. Dabei sind deutlich mehr Kinder von Hartz-IV-Leistungen abhängig: Weitere 386.000 Kinder unter 18 Jahren leben in Hartz-IV-Haushalten, 123.000 von ihnen ohne eigenen Leistungsanspruch.

Einer Pressemeldung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zufolge leben derzeit rund 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen. Der DGB beruft sich dabei auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).  Doch diese Zahl ist gleich doppelt irreführend, denn sie bezieht sich erstens nur auf unter 15-jährige Kinder, die zweitens einen eigenen Hartz-IV-Anspruch besitzen. Somit erfasst sie längst nicht alle Kinder, die von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind.

Aufschlussreicher wäre, über die rund 1,9 Millionen Kinder unter 18 Jahren zu sprechen, die in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben. Hierbei würden nicht nur alle erwerbsunfähigen minderjährigen Leistungsempfänger berücksichtigt. Als Kind im Sinne der Statistik gelten ausschließlich minderjährige und unverheiratete Kinder in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Mit der Vollendung des 15. Lebensjahres beginnt die Erwerbsfähigkeit, sodass rund 223.000 über 15-jährige Kinder mit einem Hartz-IV-Anspruch zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen. Dazu kämen außerdem weitere 123.000 Kinder, die laut Bundesagentur für Arbeit (BA) „ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken“ können sowie die „vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen“.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Seit einer Änderung der Statistik in 2016 wird zwischen Kindern mit und ohne eigenen Leistungsanspruch unterschieden. In die Realität übersetzt bedeutet das zum Beispiel: Ein Kind lebt in einem Hartz-IV-Haushalt, für das dieser Haushalt Kindergeld sowie von einem getrenntlebenden Elternteil Unterhaltsleistungen erhält. Zusammengerechnet liegt dieser Betrag über dem Regelsatz für das betreffende Kind, je nach Alter zwischen 250 und 328 Euro. Das Kind selbst ist also nicht hilfebedürftig, zumindest, wenn man es isoliert von dem Haushalt betrachtet, in dem es lebt. Dass dieser Haushalt insgesamt aber weiterhin von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist, ist für die Statistik irrelevant.

Hartz-IV-Abhängigkeit von Kindern nimmt kaum ab

Korrekt ist jedoch die Beobachtung, dass die Zahl der Kinder im Hartz-IV-System in den letzten Jahren kaum abgenommen hat. Im Juni 2019 lebten laut BA-Statistik rund 1,9 Millionen Kinder in einem Hartz-IV-Haushalt. Gegenüber Juni 2015 ist das ein Rückgang um gerade einmal 17.000 beziehungsweise 0,1 Prozent. Die Zahl der Personen in Hartz-IV-Haushalten insgesamt sank im selben Zeitraum hingegen deutlich stärker um rund 504.000 beziehungsweise acht Prozent.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.



von Lena Becher

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Kinder in Bedarfsgemeinschaften, Juni 2016.

Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Januar 2020.

O-Ton Arbeitsmarkt, Kinder und Jugendliche: Jedes Siebte lebt in einem Hartz-IV-Haushalt, 26.07.2019.