6. März 2020
Im Januar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 44.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 8.800 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und knapp 34.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Januar 2019 wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.