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Februar 2020: 46.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im Februar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 46.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 9.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 36.500 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Februar 2020 wurden insgesamt 2.000 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.