15. April 2020
Jeder Zwölfte in Deutschland erhält Hartz-IV-Leistungen. Zwischen den Bundesländern unterscheidet sich der Anteil der Hilfebedürftigen dabei deutlich. So bezieht nahezu jeder Fünfte in Bremen Hartz IV, während in Bayern knapp vier Prozent der Bevölkerung betroffen sind. Das zeigen die regionalen Hilfequoten der Bundesagentur für Arbeit.
Rund jeder Zwölfte beziehungsweise 8,4 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen bis zur Regelaltersgrenze bezog im Jahr 2019 Hartz-IV-Leistungen aus der Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Im Vergleich mit dem Vorjahr sind die Hilfequoten sowohl bundesweit, als auch in den einzelnen Bundesländern ausnahmslos gesunken.
18 Prozent Hilfebedürftige in Bremen, vier Prozent in Bayern
In Bremen ist der Anteil der Bevölkerung, der von Hartz-IV-Leistungen lebt, mit 18,1 Prozent so hoch wie nirgendwo anders in Deutschland. Beinahe ein Fünftel der dort lebenden Menschen ist hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Die zweithöchste Hilfequote gibt es in Berlin mit 16,5 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgt Sachsen-Anhalt: Hier beziehen rund zwölf Prozent der Bevölkerung Arbeitslosengeld II. Die wenigsten Hilfebedürftigen in Relation zur Bevölkerung gibt es in Bayern (3,7 Prozent), Baden-Württemberg (4,8 Prozent) und Rheinland-Pfalz (6,7 Prozent).
Ost-West-Gefällt bleibt bestehen
Im Vergleich zwischen Ost und West haben sich die SGB-II-Hilfequoten in den letzten Jahren angenähert. Mit elf Prozent lag die Hilfequote in Ostdeutschland im Jahr 2019 aber immer noch drei Prozentpunkte über der Hilfequote von 7,8 Prozent im Westen. Die sinkende Zahl der Arbeitslosen und die Beschäftigungszuwächse schlagen sich mittlerweile auch auf den Bezug von Hartz-IV-Leistungen nieder. Während die Hilfequote zwischen 2011 und 2017 bundesweit nahezu konstant gewesen ist, fiel sie 2018 erstmals seit Einführung der Sozialleistung im Jahr 2005 unter den Wert von neun Prozent und sank im vergangenen Jahr weiter ab.
Bei der Betrachtung der SGB-II-Hilfequote muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Personen, die theoretisch einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, diesen auch einlösen. Studien gehen davon aus, dass zwischen 34 und 50 Prozent der Menschen, die eigentlich Hartz-IV-Leistungen beziehen könnten, auf ihren Anspruch verzichten. Unter den Erwerbstätigen sind es Schätzungen zufolge sogar bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, SGB II-Hilfequoten, März 2020, Tabelle 2.