zurück

Aus Arbeit direkt in „Hartz IV“: Realität für rund 30 Prozent der Arbeitslosen

(o-ton) Rund 30 Prozent der Arbeitslosen fallen aus Beschäftigung direkt in den Hartz IV-Bezug. Fast jeder zweite dieser Personen stockte sein Einkommen bereits während der Erwerbstätigkeit mit Leistungen aus der Grundsicherung auf. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Rund 30 Prozent der neu arbeitslosen Personen fallen nach Verlust des Arbeitsplatzes direkt in den Grundsicherungsbezug („Hartz IV“). Hierfür gibt es zwei mögliche Gründe: Zum einen, wenn die vorherige Beschäftigungsdauer nicht ausreichte, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer nur dann, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Besonders Randbelegschaften wie Leiharbeiter oder befristet Beschäftigte erfüllen diese Fristen oft nicht. Bei ihnen führt die Flexibilität am Arbeitsmarkt dazu, dass die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung nicht greift. Eine Verkürzung der Fristen würde das ändern. Ergäben sich Ansprüche auf Arbeitslosengeld bereits bei einer Beschäftigung von vier Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre, würde die Zahl der Empfänger um etwa 250.000 Personen steigen, so das IAB.

Zum anderen erhalten Neu-Arbeitslose auch dann Leistungen aus der Grundsicherung, wenn die zeitlichen Bezugsvoraussetzungen zwar erfüllt wurden, aber das vorherige Einkommen so gering war, dass die Ansprüche auf Arbeitslosengeld unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Hier wird das Arbeitslosengeld mit Leistungen aus der Grundsicherung aufgestockt. Fast jeder zweite Arbeitslose, der direkt aus Beschäftigung in den „Hartz IV“-Bezug abrutschte, bezog bereits während seiner Erwerbstätigkeit zusätzlich „Hartz IV“-Leistungen. Hier hatte die Grundsicherung schon während der Erwerbstätigkeit eine „Aufstockfunktion“, die sich in die Arbeitslosigkeit hinein fortsetzt.

Zum Weiterlesen:

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitslosengeld – wie lange man dafür arbeiten muss