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10,40 Euro Mindestlohn für eine existenzsichernde Rente

(o-ton) Für eine Rente oberhalb des Existenzminimums müsste ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter bei 45 Arbeitsjahren 10,40 Euro brutto verdienen. Ein Lohn, der das „Hartz IV“-Niveau überschreitet, läge bei 7,95 Euro. Das zeigt eine Berechnung des Sozialwissenschaftlers Johannes Steffen.

10,40 Euro brutto pro Stunde oder monatlich 1.697 Euro. Diesen Lohn müsste ein kinderloser, alleinstehender Vollzeitbeschäftigter mit einer 37,7-Stundenwoche 2013 verdienen, um nach 45 Beitragsjahren eine Altersrente zu erhalten, die zumindest das Existenzminimum deckt. Zurzeit liegt dies bei monatlich 677,50 Euro, einem Zwölftel des steuerlichen Grundfreibetrages.

Langfristig müsste sich der Bruttostundenlohn zudem deutlich erhöhen, so der Sozialwissenschaftler Johannes Steffen. Weil Löhne und Altersrenten in unterschiedlichem Maße steigen, verlieren die so genannten Entgeltpunkte, die das Rentenniveau bestimmen, an Wert. 2026 wäre daher ein Bruttostundenlohn von mindestens 16,12 Euro notwendig, um eine Altersrente oberhalb des Existenzminimums zu erreichen.

Kein Aufstocken ab 7,95 Euro Stundenlohn

Zudem hat der Forscher den Mindeststundenlohn errechnet, mit dem ein alleinstehender und kinderloser Vollzeitbeschäftigter das „Hartz IV“-Niveau überschreitet. Das Ergebnis: Ab einem Bruttostundenlohn von 7,95 Euro beziehungsweise einem Monatsgehalt von 1.298 Euro besteht kein Anspruch mehr auf aufstockende SGB II-Leistungen. Liegt der Stundenlohn darunter, erreicht der Beschäftigte kein Einkommen, das seinen Lebensunterhalt abdeckt und erhält zusätzlich zum Lohn „Hartz IV“-Leistungen.

Zum Weiterlesen:

Johannes Steffen, Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente – Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns