6. Mai 2013
(o-ton) Selbst bei guter wirtschaftlicher Lage fällt Langzeitarbeitslosen im „Hartz IV“-System die Arbeitssuche deutlich schwerer als Kurzzeitarbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung. 2012 fanden pro Monat nur durchschnittlich drei Prozent von ihnen eine Arbeit. Häufig ist diese nicht von Dauer. Über die Hälfte fällt innerhalb von zwölf Monaten zurück in den „Hartz IV“-Bezug, ein Drittel sogar innerhalb von drei Monaten. Das zeigen aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr als zwei Drittel aller Arbeitslosen befindet sich im „Hartz IV“-System (SGB II). In der Regel sind diese Personen länger als ein Jahr arbeitslos und häufig gering oder gar nicht ausgebildet. Nicht selten kommen weitere Hemmnisse bei der Jobsuche wie ein höheres Alter, Migrationshintergrund oder gesundheitliche Probleme hinzu. Entsprechend schwerer fällt ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch konjunkturelle Hochphasen ändern daran wenig.
Insgesamt sind die Arbeitslosenzahlen vor dem Hintergrund der guten konjunkturellen Lage in den letzten Jahren deutlich gesunken. Hiervon profitiert haben aber in erster Linie die Kurzzeitarbeitslosen im SGB III-System, die lediglich ein Drittel der Gesamtarbeitslosen ausmachen. Ihre Zahl hat sich seit 2005 von rund 2,1 Millionen auf etwa 900.000 Personen mehr als halbiert. Bei den Arbeitslosen im SGB II-System hingegen war der Effekt deutlich schwächer. Hier sank die Zahl lediglich von rund 2,8 auf etwa zwei Millionen Menschen. Das entspricht einem Rückgang um etwa 30 Prozent.
Monatlich nur drei Prozent der Arbeitslosen im „Hartz IV“-System finden Arbeit
Aus Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung finden in erster Linie die arbeitsmarktnäheren SGB III-Arbeitslosen. Von ihnen gingen im Jahresdurchschnitt 2012 monatlich 14,1 Prozent in Beschäftigung. Bei den Arbeitslosen im SGB II-System hingegen waren es nur 3,2 Prozent.
Wenn die Arbeitssuche bei den SGB II-Arbeitslosen glückt, ist das Arbeitsverhältnis häufig nicht von Dauer. Über die Hälfte der Personen, die sich in das SGB II-System arbeitslos meldeten, hat in den vorherigen zwölf Monaten bereits Hartz IV-Leistungen bezogen, ein Drittel sogar in den vorherigen drei Monaten. Hier dauerte die Beschäftigung also nicht länger als ein Jahr beziehungsweise drei Monate.
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