zurück

Bundesverfassungsgericht: Jobcenter-Klage der Kommunen abgewiesen

(o-ton) Der Bund darf weiterhin frei festlegen, wie viele Kommunen Langzeitarbeitslose alleinverantwortlich betreuen dürfen. So entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Geklagt hatten 15 Kreise und die Stadt Leverkusen, die bei der Auswahl nicht berücksichtigt wurden.


Der Bund kann weiterhin frei darüber entscheiden, wie viele Kommunen Langzeitarbeitslose ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit in den so genannten Optionskommunen betreuen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht wies damit die Klage von 15 Kreisen und der Stadt Leverkusen zurück, die die Begrenzung der Optionskommunen auf 25 Prozent aller Jobcenter für willkürlich halten. Sie waren beim Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommen, wollen sich aber ebenfalls in Eigenregie um die Langzeitarbeitslosen kümmern.

In Deutschland gibt es 439 Jobcenter. In der Regel betreuen hier Mitarbeiter der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit Langzeitarbeitslose gemeinsam. In den 110 Optionskommunen hingegen arbeiten Städte und Landkreise alleinverantwortlich. Dass der Bund deren Zahl auf ein Viertel aller Jobcenter begrenzt, sei zulässig, urteilten die Karlsruher Verfassungsrichter.

Auch die Überprüfung der Haushalte der Optionskommunen durch den Bundesrechnungshof und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sei nicht verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht. Die klagenden Kommunen hatten sich mehr finanzielle Unabhängigkeit vom Bund erhofft und mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung argumentiert.

Recht bekamen die 15 Kreise und die Stadt Leverkusen hingegen bei ihrer Klage gegen die Zwei-Drittel-Mehrheit in Kreistag oder Stadtverordnetenversammlung, um einen Antrag auf Zulassung als Optionskommune stellen zu können. Eine solch hohe Hürde gebe es im Kommunalrecht nicht, argumentierten die Kläger. Die Verfassungsrichter bestätigten einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Zum Weiterlesen:

Bundesverfassungsgericht, BVerfG, 2 BvR 1641/11 vom 7.10.2014

Deutscher Landkreistag, Bundesverfassungsgericht verhandelt über Stellung der Optionskommunen