13. Januar 2015
(o-ton) Über 2,7 Millionen Arbeitslose gab es im Oktober 2014. Doch mit rund 6,79 Millionen bezogen fast zweieinhalbmal so viele Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen – darunter über 1,7 Millionen Kinder. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Im Oktober (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es über 2,7 Millionen Arbeitslose gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig waren aber insgesamt rund 6,79 Millionen Menschen Leistungsempfänger. 851.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld I und 4,32 Millionen Menschen und ihre 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren waren abhängig von Hartz IV-Leistungen beziehungsweise Sozialgeld.
Etwa 90.000 (aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar, im August 2014 waren es 92.093 Menschen) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV-Leistungen.
Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit
In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist zum einen der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als so genannte Unterbeschäftigte.
Im Oktober 2014 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf 3,55 Millionen Menschen (O-Ton berichtete).
Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz IV-Leistungen erhalten. Im Hartz IV-System gelten über die Hälfte der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos (O-Ton berichtete).
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen, Deutschland nach Ländern, Dezember 2014
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Dezember 2014
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, Oktober 2014, Tabelle 1
Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Dezember 2014, S.24