10. April 2015
(o-ton) Mehr als 520 Millionen Euro nutzten die Jobcenter 2014 nicht wie vorgesehen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sondern stopften damit Löcher in ihrem Verwaltungshaushalt. Einzelne Jobcenter zweckentfremdeten sogar zwei Drittel der Fördergelder.
Die Jobcenter kommen nicht mit den Geldern aus, die der Bund ihnen zur Deckung ihrer Verwaltungskosten zuweist. Um die Löcher in ihren Verwaltungsbudgets zu stopfen, bedienen sie sich daher an den Geldern, die eigentlich für die Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vorgesehen sind. Denn die beiden Haushaltstöpfe sind gegenseitig deckungsfähig. 2014 wanderten so mehr als 520 Millionen Euro aus dem Eingliederungs- in den Verwaltungsetat der Jobcenter, ganze 15 Prozent der insgesamt 3,5 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (O-Ton berichtete).
Umschichtungen von bis zu zwei Dritteln des Eingliederungsbudgets
Und die Einzelfälle sind häufig deutlich dramatischer. Manche Jobcenter bedienen sich bei bis zu zwei Dritteln der Fördergelder, darunter das Jobcenter Ansbach (Landkreis) mit einer 66-prozentigen Umschichtung aus dem Eingliederungs- in den Verwaltungsetat, das Jobcenter Memmingen mit einer 63-prozentigen Umschichtung und das Jobcenter Lichtenfels, das 61 Prozent der Eingliederungsmittel nutzte, um seine Verwaltungskosten zu decken.
Insgesamt 19 der 408 deutschen Jobcenter (fünf Prozent) entnahmen mehr als die Hälfte der Mittel aus dem Eingliederungsbudget, um damit Verwaltungsausgaben zu finanzieren. Etwa ein Viertel (22 Prozent) verwendete 30 bis unter 50 Prozent des Eingliederungsbudgets für ihre Verwaltungskosten. 236 der deutschen Jobcenter (58 Prozent) schichteten zehn bis unter 30 Prozent der arbeitsmarktpolitischen Fördermittel um.
Bei nur 13 Prozent der Jobcenter (54 Jobcenter) blieb der Umschichtungsanteil unter 10 Prozent. Lediglich fünf der 408 Jobcenter in Deutschland nutzten den Eingliederungsetat für seinen eigentlichen Zweck und schichteten keine Gelder um (Goslar, Stadt Trier, Dahme-Spreewald, Pankow, Stadt Erfurt). Kein einziges Jobcenter ging den umgekehrten Weg und nutzte einen Teil der Verwaltungsgelder, um daraus arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu finanzieren.
Für einen flexiblen Einsatz der Budgetmittel in den Jobcentern gedacht, führt die gegenseitige Deckungsfähigkeit des Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets so zunehmend zu einer Plünderung der arbeitsmarktpolitischen Fördermittel.
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