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Soziale Dienstleistungen: Vergibt Bundesregierung Chance auf Verbesserung des Vergaberechts?

(o-ton) Eine neue EU-Richtlinie bietet der Bundesregierung die Möglichkeit, das Vergabeverfahren bei sozialen Dienstleistungen wie arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen maßgeblich zu verbessern. Doch statt diese Chance zu nutzen, soll im Wesentlichen alles beim Alten bleiben. Auf eine kleine Anfrage der Linken zu den Hintergründen antwortet das zuständige Wirtschaftsministerium ausweichend. Das Papier liegt O-Ton Arbeitsmarkt exklusiv vor.

Keine Transparenz der Preise, keine durchgängige Berücksichtigung von Qualitätskriterien, keine Relevanz von Integrationsfortschritten bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen. Das sind die wichtigsten Antworten, die die Fraktion der Linken im Bundestag auf ihre kleine Anfrage zur Vergaberechtsreform anlässlich einer neuen EU-Richtlinie erhalten hat.

Dabei bietet die Richtlinie 2014/24 die große Gelegenheit, das Vergabeverfahren von Arbeitsmarktdienstleistungen deutlich zu verbessern, denn die Europäische Union hält es, im Gegensatz zum aktuellen Vorgehen für sinnvoll, die Qualität höher als den Preis zu gewichten.

Wohlfahrtsverbände und arbeitsmarktpolitische Träger beklagen bereits seit langem, dass die aktuelle Vergabepraxis zu Preisdumping und Qualitätsverlusten sowie zu einem Sterben der etablierten und qualitativ hochwertigen Anbieter führe. Auch die Linke spricht von „erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und von Abstrichen bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“. „Prekäre Arbeitsbedingungen, Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, Wettbewerb, der zu einem schleichenden Qualitätsverfall führt, und ein Überlebenskampf der Träger“ seien die Folge der reinen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, heißt es in ihrer Auswertung der Antwort des zuständigen Wirtschaftsministeriums.

Diese Probleme hätte man im Rahmen des Freiraums, den die EU-Richtlinie bietet, beseitigen können. Zum einen, indem man Qualitätskriterien festlegt und diese im Verhältnis zum Angebotspreis höher gewichtet, zum anderen, indem man Maßnahmen nicht nur an ihrem Erfolg bei der Vermittlung in Arbeit und einer niedrigen Abbrecherquote misst, sondern auch an Integrationsfortschritten. Weiterhin wären eine Transparenz der Angebotspreise und die Veröffentlichung eines Preiskorridors durch die Bundesagentur für Arbeit sinnvoll, um Angebotsdumping zu vermeiden.

Hier deutliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen wäre möglich. Doch die Bundesregierung hat die gebotenen Reformchancen offenbar ungenutzt verstreichen lassen, denn im Gesetzestext fehlen die entsprechenden Änderungen und die dazugehörige Vergabeverordnung ist noch nicht erlassen. Entsprechend ausweichend antwortet auch das Wirtschaftsministerium auf die Fragen der Linken. Hier die Details:

Qualitätskriterien ja, aber nur, wie und wenn die BA will

„Bei der Vergabe von sozialen und besonderen Dienstleistungen spielt die Qualität der angebotenen Leistungen eine bedeutende Rolle. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den öffentlichen Auftraggebern“, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Anfrage der Linken. Es könnten zwar neben dem Preis auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden, die genannten Kriterien dürften im Rahmen der Zuschlagsentscheidung aber nicht schematisch angewendet werden und insbesondere ergäben sich daraus keine Vorgaben für eine bestimmte Gewichtung.

Heißt: Der Einkäufer, in den allermeisten Fällen die Bundesagentur für Arbeit, kann in jedem einzelnen Fall Qualitätskriterien entwickeln, berücksichtigen und stärker gewichten, muss aber nicht. Ausweichend verweist das Wirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang auf die noch zu erlassende Vergabeverordnung, in der Qualitätskriterien weiter konkretisiert werden sollen. Zu erwarten ist daher, dass die Durchführungsqualität, zum Beispiel die Qualität des Personals, das Betreuungskonzept, die Bezahlung der Beschäftigten oder auch die Zufriedenheit der Teilnehmer keine Berücksichtigung finden wird.

Die Linke urteilt entsprechend: „Da Organisation, Qualifikation und Erfahrung lediglich freiwillig als Zuschlagskriterien zugrunde gelegt werden können ist zu erwarten, dass der Preis weiterhin eine alles dominierende Rolle spielt und Qualitätskriterien hinten runter fallen.“

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann, kritisiert weiterhin: „Nur qualitativ hochwertige Eingliederungshilfen und Bildungsmaßnahmen, die auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind, helfen die Vermittlung und Unterstützung von Arbeitslosen zu verbessern, insbesondere der Langzeitarbeitslosen und Flüchtlinge. Soziale Dienstleistungen sollten bei der bestehenden Reform im Vergaberecht gestärkt werden statt sie weiter einem Preisdumping auszusetzen. Soziale und qualitative Kriterien sollten bei der künftigen Vergabe eine zentrale Rolle spielen. Die Bundesregierung will aber offensichtlich auf Kosten der Betroffenen und Beschäftigten den Kostendruck aufrechterhalten und den Bereich der  sozialen Dienstleistungen noch mehr dem Wettbewerb öffnen.“

Weiterhin Fixierung auf Vermittlung in Arbeit, Integrationsfortschritte bleiben unberücksichtigt

Fortschritte auf dem Weg hin zu einer Integration in Arbeit sind laut Wirtschaftsministerium nicht messbar und können daher nicht als objektive Vergabekriterien herangezogen werden. So scheinen die Integration in den Arbeitsmarkt und eine geringe Abbrecherquote alleinige Kriterien für den Erfolg einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zu bleiben, auch wenn diese sich an besonders arbeitsmarktferne Menschen richtet, bei denen der erste Arbeitsmarkt nur ein Fernziel sein kann.

„Leider versteht die BA aber unter Integration auch aufstockende Arbeitsverhältnisse, kürzeste Arbeitsverhältnisse, Minijobs mit Verbleib im Leistungsbezug und ähnliche prekäre Arbeitsverhältnisse. Die Notwendigkeit mit niedrigschwelligen Maßnahmen eine Vielzahl von Langzeitarbeitslosen strukturiert an den Arbeitsmarkt heranzuführen, Teilerfolge zu verschaffen und Alltagstauglichkeit herzustellen gehört nicht zu den messbaren Zielen der BA.“, kritisiert die Linke die Haltung der Bundesregierung weiterhin.

Keine Transparenz der Angebotspreise durch den Einkäufer Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur veröffentlicht weder die von ihr im Vorfeld der Ausschreibung geschätzten Preise für die entsprechende Dienstleistung, noch einen potentiellen Preiskorridor. Das wäre jedoch sinnvoll, um Angebotsdumping zu vermeiden und Billiganbieter auszuschließen, die mit extrem niedrig kalkulierten Angeboten qualitativ hochwertige Bieter ausstechen. Die Bundesregierung sieht jedoch keine Notwendigkeit das zu ändern, heißt es von Seiten des Wirtschaftsministeriums, denn die Träger sollen ihre Preisgestaltung nicht taktisch an diesen Werten ausrichten.

Insgesamt enttäuscht die Reform des Vergaberechts also alle Erwartungen und bleibt weit entfernt von dem, was möglich wäre. Entsprechend urteilt auch Stefan Sell, Professor an der Hochschule Koblenz: „In der zusammenfassenden Betrachtung der Antwort der Bundesregierung muss man zu dem Ergebnis kommen, dass möglicherweise eine historische Chance, die durch die EU-Richtlinie eröffnet wird, nämlich die Besonderheiten der sozialen und damit der Arbeitsmarktdienstleistungen in einem eigenen Vergabesystem besser als in der Vergangenheit abzubilden, nicht genutzt wird. Es scheint, dass man die Freiheitsgrade, die Brüssel hier den Nationalstaaten eröffnet hat, verstreichen lässt und letztendlich auf dem Stand des bisherigen Vergabesystems mit geringfügigen Veränderungen stehen bleibt.“